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Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 „Dorfstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. §  84 Abs. 1 NBauO, der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt wird, zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu diesem Entwurf beschlossen.

Ziel der Planung ist neben der Anpassung der derzeitigen Bebauungsmöglichkeiten an die Anforderungen einer verträglichen Innenentwicklung im Sinne des Konzeptes zur Innenentwicklung für Friedrichsfehn auch die Sicherung erhaltungswürdiger und ortsbildprägender Grünstrukturen wie z. B. markanter Einzelbäume.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 206 „Dorfstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 1 BauGB samt Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Zeit vom

                                                  16. Januar 2024 bis einschließlich zum 16. Februar 2024

im Internet unter unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230, in dieser Zeit öffentlich aus und können dort während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden.

Auf folgendes wird hingewiesen:

  • Während der o. g. Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden.
  • Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist über das Portal zur Planungsbeteiligung unter edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird, da eine überschlägige Prüfung der Umweltauswirkungen keine erheblichen Umweltauswirkungen erkennen lässt und der Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ daher im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt werden kann.

P. Knetemann
Bürgermeisterin