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Bebauungsplan Nr. 49, 5. Änderung „Nord Edewecht I “ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung)

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 06.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 49, 5. Änderung „Nord Edewecht I “ im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss zu dieser Bauleitplanung wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu diesem Entwurf beschlossen.

Bebauungsplan Nr. 49, 5. Änderung „Nord Edewecht I “ in Edewecht

Ziel der Planung ist neben der Anpassung der derzeitigen Bebauungsmöglichkeiten an die Anforderungen einer verträglichen Innenentwicklung die Entstehung zusätzlichen (Miet-) und Wohnungsraumes unter Berücksichtigung der derzeitigen wohnverträglichen gewerblichen Nutzung. Mit der Bebauungsplanänderung soll das bisher festgesetzte eingeschränkte Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49, 5. Änderung „Nord Edewecht I “ wird samt der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 233 Abs. 1 Satz 2 BauGB in der Zeit vom

                                                          29. Februar 2024 bis einschließlich zum 29. März 2024

im Internet unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) veröffentlicht. Zusätzlich liegen die Unterlagen zu dieser Planung im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230, in dieser Zeit öffentlich aus und können dort während der Dienststunden oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Auf folgendes wird hingewiesen:

  • Während der o. g. Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den Planungen abgegeben werden.
  • Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Dies ist über das Portal zur Planungsbeteiligung unter edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
  • Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der abschließenden Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass bei diesen Planungen von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird, da die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB erfolgt.

 

Knetemann
Bürgermeisterin

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.