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Erneut Edewechter Bierfest auf dem Marktplatz
12.Juli.2024
Fahrbahn- und Bushaltestellenerneuerung an der B 401 – Vollsperrung wird bis Freitag, 19. Juli, verlängert
11.Juli.2024
Jahresabschluss der Pflege Service Edewecht AöR für das Jahr 2022
10.Juli.2024
Verleihung der Medaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten an Reinhold Wiehebrink
2.Juli.2024
Bebauungsplan Nr. 206 „Dorfstraße“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 1 und 3 NBauO in Friedrichsfehn

Bebauungsplan Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 1 und 3 NBauO in Friedrichsfehn

Der Rat der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2024 den Bebauungsplan Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung als Satzung beschlossen. Die Aufstellung ist im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt.

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der nachfolgenden Zeichnung:

Der Beschluss des Rates wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 9, 6. Änderung „Föhrenkamp“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften in Kraft.

Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung ab sofort während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Edewecht – Zimmer 230 -, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, unbefristet zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jedermann kann über die Inhalte der Planungen Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.

 

Edewecht, den 01.07.2024

Knetemann
Bürgermeisterin

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.