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24.Juli.2024
36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 „Feuerwehr Osterscheps“
24.Juli.2024
30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 203 „Grüner Anger“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
15.Juli.2024
Erneut Edewechter Bierfest auf dem Marktplatz
12.Juli.2024
Fahrbahn- und Bushaltestellenerneuerung an der B 401 – Vollsperrung wird bis Freitag, 19. Juli, verlängert
11.Juli.2024
Jahresabschluss der Pflege Service Edewecht AöR für das Jahr 2022

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung der Gemeinde Edewecht über die
Öffnung von Verkaufsstellen in Friedrichsfehn

Gemäß § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 (Nds. GVBl. Nr. 6/2007, S. 111) zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Oktober 2011 (Nds. GVBl. S.348) wird hiermit folgende Allgemeinverfügung für die Gemeinde Edewecht erlassen:

Verkaufsstellen im Ortsbereich Friedrichsfehn dürfen am 04.09.2022 (Dorffest Friedrichsfehn) in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet haben.

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Mit der Sonderregelung ist keine Pflicht der Offenhaltung der Verkaufsstellen verbunden. Sie gibt dem Einzelhandel lediglich die Möglichkeit der Sonntagsöffnung. Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des § 7 NLöffVZG, des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Einzelhandel sowie des Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetzes sind zu beachten.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung und Anordnung der sofortigen Vollziehung kann bei der Gemeinde Edewecht, Ordnungsamt, Rathausstraße 7, Zimmer 129, 26188 Edewecht, während der allgemeinen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichts zu erheben.

Petra Knetemann
Bürgermeisterin

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.