In dem Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor, Landkreis Ammerland, werden hiermit die Beteiligten
gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt
geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), zur Bekanntgabe des Nachtrages
zum Flurbereinigungsplan und zur Anhörung eingeladen.
Die Bekanntgabe und Anhörung finden statt am
Dienstag, dem 20.12.2022, um 15:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus in Torsholt, Torsholter Hauptstraße 47
26655 Westerstede/Torholt
Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Nachtrag zum Flurbereinigungsplan können gemäß § 59 Abs.
2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur in diesem Anhörungstermin vorgebracht werden. Versäumt
ein Beteiligter den Termin oder erklärt er sich nicht bis zum Schluss des Termins über den
Verhandlungsgegenstand, so wird angenommen, dass er mit dem Ergebnis der Verhandlung einverstanden
ist (§ 134 Abs. 1 FlurbG).
Beteiligte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte hat sich durch
eine schriftliche Vollmacht auszuweisen und diese der Flurbereinigungsbehörde auf Anforderung zu
übergeben.
Der Flurbereinigungsplan wird den Teilnehmern (Eigentümer und Erbbauberechtigte) in gesonderten
Auskunftsterminen erläutert. Die Ladung dazu erfolgt durch persönliches Anschreiben. Der Auszug aus dem
Flurbereinigungsplan wird den Teilnehmern mit der Einladung übersandt.
Den Nebenbeteiligten (wie Pächter und andere Inhaber von Rechten an Grundstücken) werden die
Verfahrensergebnisse in einem Auskunftstermin am Montag, dem 19.12.2022 in der Zeit von 14:00 Uhr bis
18:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt, Torsholter Hauptstraße 47, 26655 Westerstede/Torsholt
erläutert. Die Nebenbeteiligten erhalten keine persönliche Einladung zu dem Auskunftstermin.
Eine Ausfertigung des textlichen Teils des Flurbereinigungsplanes sowie einer Übersichtskarte liegt ab dem
25.11.2022 bei der Stadt Westerstede, Am Markt 2, Zimmer B2-22, 26655 Westerstede während der
Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekannt-machung auch
im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
Im Auftrage
Gez.
(Brandt)
Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht:
Gemeinde Apen Der Bürgermeister Huber | Gemeinde Bad Zwischenahn Der Bürgermeister Dierks Dierks | Gemeinde Barßel Der Bürgermeister Anhuth |
Gemeinde Bockhorn Der Bürgermeister Krettek | Gemeinde Bösel Der Bürgermeister Block | Gemeinde Edewecht Die Bürgermeisterin Knetemann |
Gemeinde Wardenburg Der Bürgermeister Reents | Gemeinde Wiefelstede Der Bürgermeister Pieper | Gemeinde Zetel Der Bürgermeister Lauxtermann |
Stadt Friesoythe Der Bürgermeister Stratmann | Stadt Oldenburg Der Oberbürgermeister Krogmann | Stadt Westerstede Der Bürgermeister Rösner |