Einladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten
Im Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor, Landkreis Ammerland, habe ich gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), den
Termin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten über den Flurbereinigungsplan
Montag | den 04.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | und | 13:30 – 16:00 Uhr |
Dienstag, | den 05.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | und | 13:30 – 16:00 Uhr |
Mittwoch, | den 06.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | und | 13:30 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | den 07.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | und | 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | den 08.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | Und | 13:30 – 16:00 Uhr |
jeweils im Gasthof „Zur Mühle“, Westerschepser Str. 18, 26188 Edewecht und
Montag | den 11.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | und | 13:30 – 16:00 Uhr |
Dienstag, | den 12.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | und | 13:30 – 16:00 Uhr |
Mittwoch, | den 13.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | und | 13:30 – 16:00 Uhr |
Donnerstag | den 14.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | und | 13:30 – 18:00 Uhr |
Freitag | den 15.10.21 | von | 09:00 – 12:30 Uhr | und | 13:30 – 16:00 Uhr |
jeweils im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt, Torsholter Hauptstr. 47, 26655 Westerstede anberaumt, zu dem hiermit alle Beteiligten eingeladen werden.
Beteiligte sind die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet (Teilnehmer) sowie die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken und die Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit ihre Belange von der Flurbereinigung betroffen sind (Nebenbeteiligte).
Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan können gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.
Wenn ein Beteiligter an den o.g. Terminen verhindert ist, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss spätestens im Anhörungstermin dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems vorgelegt werden und beglaubigt sein. Beglaubigte Vollmachten können gemäß § 108 FlurbG kostenfrei bei den Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht und der Stadt Westerstede ausgestellt werden.
Erklärungen, die nach den Anhörungsterminen abgegeben werden, können vom Amt für Landentwicklung nur bei unverschuldetem Versäumnis berücksichtigt werden (§ 134 Abs. 2 FlurbG).
Von den nicht erschienenen Beteiligten und von denen, die sich im Anhörungstermin nicht zum Flurbereinigungsplan erklären, wird angenommen, dass sie mit dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden sind (§ 134 Abs. 1 FlurbG). Als nicht erschienen gelten auch die Beteiligten, die sich durch einen nicht ordnungsgemäß bestellten Bevollmächtigten vertreten lassen.
Den Nebenbeteiligten (wie Pächter und anderen Inhabern von Rechten an Grundstücken) werden die Verfahrensergebnisse nach Bedarf in einem Anhörungstermin erläutert. Die Nebenbeteiligten erhalten keine persönliche Ladung. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte bei Bedarf bis zum 30.09.2021 an Herrn Brandt (0441/9215-325).
Es wird darauf hingewiesen, dass die notwendigen Vorkehrungen der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und eventuell ergänzender Allgemeinverfügungen des Landkreises Ammerland im Termin einzuhalten sind.
Eine Ausfertigung des textlichen Teils des Flurbereinigungsplanes sowie einer Übersichtskarte liegt vom 15.09.2021 bis 15.10.2021 bei der Stadt Westerstede, (Zi.-Nr. B2-22), Am Markt 2, 26655 Westerstede; der Gemeinden Edewecht, (Zi.-Nr. 231), Rathausstraße 7, 26188 Edewecht und der Gemeinde Bad Zwischenahn (Zi.-Nr. 210), Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für alle Beteiligten aus.
Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.
Brandt
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Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.
Gemeinde Bad Zwischenahn Gemeinde Apen Gemeinde Barßel
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister
Dr. Schilling Huber Anhuth
Gemeinde Bösel Gemeinde Bockhorn Gemeinde Edewecht
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Die Bürgermeisterin
Hermann Block Krettek P. Lausch
Gemeinde Wardenburg Gemeinde Wiefelstede Gemeinde Zetel
Der Bürgermeister Der Bürgermeister Der Bürgermeister
Reents Pieper Lauxtermann
Stadt Friesoythe Stadt Oldenburg Stadt Westerstede
Der Bürgermeister Der Oberbürgermeister Der Bürgermeister
Stratmann Krogmann Rösner