Einladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten

Im Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor, Landkreis Ammerland, habe ich gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I, S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2794), den

Termin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zur Anhörung der Beteiligten über den Flurbereinigungsplan

Montag

den 04.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

und

13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag,

den 05.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

und

13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch,

den 06.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

und

13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag

den 07.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

und

13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

den 08.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

Und

13:30 – 16:00 Uhr

jeweils im Gasthof „Zur Mühle“, Westerschepser Str. 18, 26188 Edewecht und

Montag

den 11.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

und

13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag,

den 12.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

und

13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch,

den 13.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

und

13:30 – 16:00 Uhr

Donnerstag

den 14.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

und

13:30 – 18:00 Uhr

Freitag

den 15.10.21

von

09:00 – 12:30 Uhr

und

13:30 – 16:00 Uhr

jeweils im Dorfgemeinschaftshaus Torsholt, Torsholter Hauptstr. 47, 26655 Westerstede anberaumt, zu dem hiermit alle Beteiligten eingeladen werden.

Beteiligte sind die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der Grundstücke im Flurbereinigungsgebiet (Teilnehmer) sowie die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken und die Körperschaften des öffentlichen Rechts, soweit ihre Belange von der Flurbereinigung betroffen sind (Nebenbeteiligte).

Widersprüche gegen den bekanntgegebenen Flurbereinigungsplan können gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorgebracht werden. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen.

Wenn ein Beteiligter an den o.g. Terminen verhindert ist, kann er sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss spätestens im Anhörungstermin dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems vorgelegt werden und beglaubigt sein. Beglaubigte Vollmachten können gemäß § 108 FlurbG kostenfrei bei den Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht und der Stadt Westerstede ausgestellt werden.

Erklärungen, die nach den Anhörungsterminen abgegeben werden, können vom Amt für Landentwicklung nur bei unverschuldetem Versäumnis berücksichtigt werden (§ 134 Abs. 2 FlurbG).

Von den nicht erschienenen Beteiligten und von denen, die sich im Anhörungstermin nicht zum Flurbereinigungsplan erklären, wird angenommen, dass sie mit dem Inhalt des Flurbereinigungsplanes einverstanden sind (§ 134 Abs. 1 FlurbG). Als nicht erschienen gelten auch die Beteiligten, die sich durch einen nicht ordnungsgemäß bestellten Bevollmächtigten vertreten lassen.

Den Nebenbeteiligten (wie Pächter und anderen Inhabern von Rechten an Grundstücken) werden die Verfahrensergebnisse nach Bedarf in einem Anhörungstermin erläutert. Die Nebenbeteiligten erhalten keine persönliche Ladung. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte bei Bedarf bis zum 30.09.2021 an Herrn Brandt (0441/9215-325).

Es wird darauf hingewiesen, dass die notwendigen Vorkehrungen der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen und eventuell ergänzender Allgemeinverfügungen des Landkreises Ammerland im Termin einzuhalten sind.

Eine Ausfertigung des textlichen Teils des Flurbereinigungsplanes sowie einer Übersichtskarte liegt vom 15.09.2021 bis 15.10.2021 bei der Stadt Westerstede, (Zi.-Nr. B2-22), Am Markt 2, 26655 Westerstede; der Gemeinden Edewecht, (Zi.-Nr. 231), Rathausstraße 7, 26188 Edewecht und der Gemeinde Bad Zwischenahn (Zi.-Nr. 210), Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für alle Beteiligten aus.

Hinweis: Gemäß § 27a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz wird diese öffentliche Bekanntmachung auch im Internet unter www.flurb-we.niedersachsen.de in der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingestellt.

Brandt

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Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.

Gemeinde Bad Zwischenahn            Gemeinde Apen                               Gemeinde Barßel

Der Bürgermeister                             Der Bürgermeister                            Der Bürgermeister

Dr. Schilling                                         Huber                                                  Anhuth

 

Gemeinde Bösel                               Gemeinde Bockhorn                        Gemeinde Edewecht

Der Bürgermeister                            Der Bürgermeister                            Die Bürgermeisterin

Hermann Block                                 Krettek                                                P. Lausch

 

Gemeinde Wardenburg                    Gemeinde Wiefelstede                     Gemeinde Zetel

Der Bürgermeister                            Der Bürgermeister                            Der Bürgermeister

Reents                                                Pieper                                                  Lauxtermann

 

Stadt Friesoythe                               Stadt Oldenburg                                 Stadt Westerstede

Der Bürgermeister                            Der Oberbürgermeister                     Der Bürgermeister

Stratmann                                          Krogmann                                            Rösner

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.