Die Gemeinde Edewecht befindet sich in einem Prozess der erstmaligen Aufstellung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes. Mit dem Status eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 9 Abs. 2 a BauGB und § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB stellt das Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Gemeinde Edewecht zukünftig eine planerische Leitlinie und für den Einzelhandel verlässliche Grundlage für zukünftige Planungen dar.
So werden folgende Ziele mit dem Einzelhandelskonzept verfolgt:
Stärkung und Sicherung der zentralen Versorgungsfunktion, Schutz und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche mit Priorität für das Hauptzentrum, Sicherung der Nahversorgung in den Ortsteilen, Bestandsschutz für die großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment, Klärung der Entwicklungsperspektiven sowie Vermeidung Zentren schädigender Einzelhandelsentwicklungen an sonstigen Standorten.
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht hat beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger über den Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes zu informieren und Gelegenheit zu geben, Anregungen zur Planung vorzutragen.
Zu diesem Zweck steht der Entwurf des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ab sofort bis einschließlich 03. November 2025 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) zur Einsichtnahme bereit. Zusätzlich liegen die Unterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7 – Zimmer 231 -, 26188 Edewecht, zur Einsichtnahme aus.
Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Beteiligungsverfahrens.
Knetemann
Bürgermeisterin