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Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Edewecht als städtebauliches Entwicklungskonzept

Der Rat der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 das Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Edewecht als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.

Als informelle Planung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 des Baugesetzbuches (BauGB) bildet das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept die Leitlinie für eine Stärkung und Sicherung der zentralen Versorgungsfunktionen, dem Schutz und der Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche mit Priorität für das Hauptzentrum, der Sicherung der Nahversorgung in den Ortsteilen, dem Bestandsschutz für die großflächigen Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Hauptsortiment, der Klärung der Entwicklungsperspektiven sowie Vermeidung Zentren schädigender Einzelhandelsentwicklungen an sonstigen Standorten.

Mit dem Einzelhandelskonzept liegt eine rechtssichere Leitlinie für die weitere städtebauliche Planung und somit für die darauf aufbauende Bauleitplanung vor.

Das Einzelhandelskonzept der Gemeinde Edewecht kann während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, Zimmer 231 (Sachgebiet Bauverwaltung), 26188 Edewecht, sowie im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Satzungen, Verordnungen, Richtlinien → Städtebauliche Konzepte) eingesehen werden.

Knetemann
Bürgermeisterin