Erster kommunaler Wärmeplan für die Gemeinde Edewecht

In seiner Sitzung am 19.11.2024 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht beschlossen, für die Gemeinde Edewecht einen ersten kommunalen Wärmeplan aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Zur Erfüllung der Pflichten gemäß des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (kurz: „Wärmeplanungsgesetz“ – WPG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (kurz: „Niedersächsisches Klimaschutzgesetz“ – NKlimaG) ist die Gemeinde Edewecht verpflichtet, bis spätestens zum 30.06.2028 eine strategische Planung zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung (Kommunale Wärmeplanung – KWP) vorzulegen.

Dies ist erforderlich, da die Wärmeversorgung in den Haushalten und Betrieben bundesweit wie auch in der Gemeinde Edewecht noch überwiegend auf fossilen Energien, wie Erdöl und Erdgas basiert. Über 40 Prozent der Treibhausgase entstehen durch Wärmeanwendungen, weshalb die Umstellung auf erneuerbare Wärme ein zentraler Bestandteil zur Erreichung der lokalen wie auch übergeordneten Klimaschutzziele darstellt. Mit der kommunalen Wärmeplanung legt die Gemeinde Edewecht den Grundstein für eine klimafreundliche, wirtschaftliche und sozialverträgliche Wärmeversorgung. Sie ermittelt auf welche Weise erneuerbare Wärmequellen, wie Erdwärme, Umgebungsluft, Gewässer, Biogas und Abwärme bestmöglich zur Versorgung beitragen können.

Der Ablauf der Kommunalen Wärmeplanung ist im Wärmeplanungsgesetz geregelt. Zunächst wird die aktuelle Wärmeversorgungssituation analysiert (Bestandsanalyse). Hierzu werden Daten über den Wärmebedarf und die Energieinfrastruktur erhoben und ausgewertet. Die Daten werden vom Energienetzbetreiber und den bevollmächtigten Schornsteinfegern zur Verfügung gestellt. Als Resultat der initialen Eignungsprüfung wird hiermit festgestellt, dass von einer verkürzten Wärmeplanung nach § 14 WPG abgesehen wird und das Regelverfahren Anwendung findet.

Im nächsten Schritt wird im Rahmen einer Potenzialanalyse ermittelt, wo und in welchem Umfang im Gemeindegebiet Wärmequellen aus erneuerbaren Energien und Abwärme sowie Wärmespeicher zur Verfügung stehen. Anschließend wird ein Zukunftsbild ausgearbeitet, wie bis zum Zieljahr 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung ausgestaltet werden kann (Zielszenario). Zuletzt werden spezifische Maßnahmen definiert, die innerhalb der nächsten fünf Jahre umgesetzt werden sollen (Umsetzungsstrategie).

Die Gemeinde Edewecht kooperiert bei der Erstellung des Wärmeplans mit dem Institut für Angewandte Photogrammetrie und Geoinformatik (IAPG), der Jade Hochschule am Standort Oldenburg sowie der EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH mit Sitz in Stuttgart als Unterauftragnehmer der Jade Hochschule.

Begleitet wird der Prozess der Erstellung des kommunalen Wärmeplans durch die Beteiligung und Information der lokalen Akteure und der Öffentlichkeit. Um einen fundierten Wärmeplan erstellen zu können, ist die Gemeinde Edewecht als planungsverantwortliche Stelle auf die Kooperation und Mitwirkung aller für diesen Prozess relevanten Akteure angewiesen und wird diese regelmäßig über Fortschritte und mögliche Hemmnisse informieren.

In Zusammenhang mit der Erstellung des Wärmeplans erhebt und verarbeitet die Gemeinde Edewecht personenbezogene Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 2 und 3 DSGVO, § 3 NDSG i.V.m. §§ 10 ff WPG und §§ 20, 21 NKlimaG. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen als den hier genannten Zwecken erfolgt nicht. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen wird die Gemeinde Edewecht gemäß Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung dieser Daten und die hieraus resultierenden Rechte durch ortsübliche Bekanntmachung informieren.

Ansprechpartner für die Kommunale Wärmeplanung bei der Gemeinde Edewecht:
Fachbereich III – Bauen und Gemeindeentwicklung, Sachgebiet Bauverwaltung, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Deutschland, Tel.: 04405 916-2290, E-Mail: klimaschutz@edewecht.de