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17.Oktober.2025
Verkauf eines Grundstückes mit stark sanierungsbedürftigem ehemaligen Lehrerwohnhaus „Hinterm Kälberhof 4“ in Edewecht-Jeddeloh I
17.Oktober.2025
Verkauf eines Baugrundstückes mit stark sanierungsbedürftigem Wohnhaus „Hinterm Alten Kamp 4“ in Edewecht-Jeddeloh I – alternative Bebauung möglich
10.Oktober.2025
L 831 (Ekern/Portsloge): Zweitägige Sperrung ab dem 14. Oktober 2025
8.Oktober.2025
Verbindungsweg im Bereich Einmündung Binsenweg voll gesperrt
7.Oktober.2025
Widerspruchsrecht bei Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz und dem Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz sowie nach dem Soldatengesetz

Ganzjährige Leinenpflicht im Wildenloh

Spaziergänger mit nicht angeleinten Hunden stellen ein großes Problem im Staatsforst Wildenloh dar. So kam es bereits zu einem Wildunfall auf der anliegenden Landesstraße am helllichten Tag, vermutlich verursacht durch einen nicht angeleinten Hund, der das Wild aufscheuchte. Laut des zuständigen Försters Marcus Hoffmann sei ein Wildunfall zu dieser Tageszeit nämlich eher ungewöhnlich.

Gemäß der Verordnung der Gemeinde Edewecht zum Schutz der Rückzugsmöglichkeiten des Wildes oder sonstiger wild lebender Tiere vor Beunruhigung gilt im Staatsforst eine ganzjährige Anleinpflicht für Hunde. Diese dient, wie der Name schon sagt, besonders zum Schutze der Wildtiere. Da der Wildenloh im Rahmen der täglichen Gassirunde bei Hundehaltern sehr beliebt ist, werden durch das Anleinen gleichzeitig andere Hunde und auch Menschen geschützt. Denn auch hier werden dem Ordnungsamt immer wieder unschöne Begegnungen, ausgelöst durch freilaufende Hunde, geschildert. Im Wildenloh befindet sich zudem der Waldkindergarten, dessen Kinder und Mitarbeiter ebenfalls schon einige ungewollte Begegnungen mit Hunden, die nicht an der Leinen geführt wurden, erlebten.

Um derartigen Vorfällen entgegen zu wirken, wird das Ordnungsamt der Gemeinde Edewecht vermehrt Kontrollgänge im Wildenloh durchführen. Geahndet werden die Verstöße gegen die Anleinpflicht mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 €, wie es nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) vorgesehen ist. Lediglich Rettungs- oder Hütehunde, Hunde, die zur Jagd eingesetzt werden oder Hunde der Polizei bzw. des Zolls sind vom Leinenzwang befreit. Hundehalter sollten beachten, dass das Streunen und Wildern der Hunde in der freien Natur auch bei angeleinten Hunden zu verhindern ist. Die Hundeleine sollte daher nicht zu lang gelassen werden.

 

Die Gemeinde Edewecht weist außerdem auf den Beginn der Brut- und Setzzeit am 01. April hin. Bis zum 15. Juli müssen Hunde dann überall an der Leine geführt werden, um Jungtiere von Hasen, Vögeln oder Rehen zu schützen.