Aufgrund § 16 i.V.m. §§ 45a und 45b des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Ammerland sowie der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in den Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede sowie in der Stadt Westerstede bekannt gemacht:
- Wahltag der Direktwahl
Gewählt wird
a) die Landrätin/den Landrat des Landkreises Ammerland am
Sonntag, den 13. September 2026, von 8.00 – 18.00 Uhr.
b) die Bürgermeisterin/der Bürgermeister in den Gemeinden Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede sowie in der Stadt Westerstede am
Sonntag, den 13. September 2026, von 8.00 – 18.00 Uhr.
Eine etwaige Stichwahl für die unter den Buchstaben a) und b) genannten Wahlen findet am
Sonntag, den 27. September 2026, von 8.00 – 18.00 Uhr statt.
- Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche (§ 7 NKWG)
a) für die Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Ammerland 1 Wahlbereich
b) für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in den Gemeinden
Apen, Bad Zwischenahn, Edewecht, Rastede und Wiefelstede sowie
der Stadt Westerstede jeweils 1 Wahlbereich
- Einreichung der Wahlvorschläge (§ 21 NKWG / § 32 NKWO / § 45d NKWG)
Ein Wahlvorschlag kann von einer Partei im Sinne des Art. 21 des Grundgesetzes, von einer Gruppe von Wahlberechtigten (Wählergruppe) oder von einer wählbaren Einzelperson eingereicht werden. Dabei muss die Einzelperson nicht wahlberechtigt sein. Die Wählbarkeit richtet sich nach § 80 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 20. Juli 2026, um 18.00 Uhr einzureichen, und zwar
a) für die Wahl der Landrätin/des Landrates im Landkreis Ammerland bei der Kreiswahlleitung des Landkreises Ammerland, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede,
b) für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters bei der jeweiligen Gemeindewahlleitung
der Gemeinde Apen, Hauptstraße 200, 26689 Apen,
der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn,
der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht,
der Gemeinde Rastede, Sophienstraße 27, 26180 Rastede,
der Stadt Westerstede, Am Markt 2, 26655 Westerstede,
der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede.
- Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften aufzustellen bzw. abzugeben. Hierzu wird insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 21 ff., 45 a und 45 d des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) sowie der §§ 32 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) hingewiesen. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5 a zu § 32 Abs. 1 Satz 1 der NKWO eingereicht werden. Vordrucke können bei der jeweiligen Wahlleitung bezogen werden.
- Höchstzulässige Zahl der Bewerberinnen/der Bewerber auf den Wahlvorschlägen
(§ 45d Abs. 2 NKWG)
Der Wahlvorschlag für die Wahl der Landrätin/des Landrates und der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters darf nur den Namen einer wählbaren Bewerberin oder eines wählbaren Bewerbers enthalten.
- Unterschriften für Wahlvorschläge, Wahlanzeige
(§ 21 Abs. 9 und 10 NKWG, § 22 NKWG / § 32 NKWO, § 45d Abs. 3 und Abs. 4 NKWG)
Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe bzw. von der Einzelperson unterzeichnet sein.
Außerdem muss jeder Wahlvorschlag
a) für die Wahl der Landrätin/des Landrates von mindestens 250
im Landkreis Ammerland
b) für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
in der Gemeinde Apen von mindestens 140
in der Gemeinde Bad Zwischenahn von mindestens 180
in der Gemeinde Edewecht von mindestens 170
in der Gemeinde Rastede von mindestens 170
in der Stadt Westerstede von mindestens 170
in der Gemeinde Wiefelstede von mindestens 160
Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen. Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind.
Für die Direktwahlen sind die vorgenannten Unterschriften nicht erforderlich für die bisherige Amtsinhaberin oder den bisherigen Amtsinhaber.
Bei folgenden Parteien und Wählergruppen genügt die Unterschrift des für das jeweilige Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans oder der Wahlberechtigten der Wählergruppe
a) für Wahl der Landrätin/des Landrates CDU, SPD, GRÜNE,
im Landkreis Ammerland UWG Ammerland, FDP, AfD,
Die Linke., FWG Wir Ammerländer,
FWG DIE ZWISCHENAHNER.
b) für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters UWG, SPD, CDU, GRÜNE,
in der Gemeinde Apen Die Linke., FDP, AfD
c) für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters CDU, SPD, GRÜNE, FDP,
in der Gemeinde Bad Zwischenahn Die Linke., AfD, FWG DIE ZWISCHENAHNER,
Die PARTEI, ÖDP
d) für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters CDU, SPD, GRÜNE, FDP, UWG,
in der Gemeinde Edewecht Die PARTEI, AfD, Die Linke.
e) für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters CDU, SPD, GRÜNE, FDP, UWG,
in der Gemeinde Rastede Die Linke., AfD
f) für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters CDU, SPD, UWG, GRÜNE, FDP,
in der Stadt Westerstede FWG Wir Ammerländer, Die Linke., AfD
g) für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters CDU, SPD, GRÜNE, UWG, FDP,
in der Gemeinde Wiefelstede Die Linke., AfD
Bei einem Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzelbewerbers, die oder der am Tag der Bestimmung des Wahltages (25. Mai 2025) der Vertretung des Wahlgebietes angehört und den Sitz bei der letzten Wahl aufgrund eines Einzelwahlvorschlages erhalten hat, genügt die Unterschrift der Einzelbewerberin/des Einzelbewerbers.
Die Vorschriften des § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten. Parteien, die am 25. Mai 2025 (Tag der Bestimmung des Wahltages) im Niedersächsischen Landtag nicht mit mindestens einer Person oder im Bundestag nicht mit mindestens einer im Land Niedersachsen gewählten Person vertreten sind, die aufgrund eines Wahlvorschlags dieser Partei gewählt worden ist, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie spätestens bis zum 15. Juni 2026 dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. Der Anzeige sind jeweils ein Abdruck der Satzung und des Programms der Partei sowie ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Landesvorstand beizufügen. Ist ein Landesvorstand nicht bestellt, so ist ein Nachweis über den satzungsgemäß bestellten Bundesvorstand beizufügen.
Westerstede, den 13. März 2026
Die Kreiswahlleiterin des Landkreises Ammerland
Frau Dagmar Flohr
Die Gemeinden/Gemeindewahlleitungen
Gemeinde Apen Gemeinde Bad Zwischenahn
Herr Henning Jürgens Herr Heinz de Boer
Gemeinde Edewecht Gemeinde Rastede
Herr Nico Pannemann Herr Lars Krause
Stadt Westerstede Gemeinde Wiefelstede
Frau Hilke Hinrichs Herr Jörg Pieper