Die Gemeinden Bad Zwischenahn und Edewecht haben am 09.08.2019 einen Grenzänderungsvertrag geschlossen. Dieser Grenzänderungsvertrag wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Ammerland am 11.10.2019 genehmigt.
Nach erfolgter Vermessung der zu übertragenden Flächen erfolgte die Bekanntmachung des Grenzänderungsvertrages im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland vom 21.02.2020. Auf diese Bekanntmachung wird hiermit hingewiesen.
Der Grenzänderungsvertrag nebst Anlagen kann während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Bad Zwischenahn, Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn, Zimmer 2.10, sowie im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 207, eingesehen werden. Ebenso kann der Grenzänderungsvertrag nebst Anlagen der beigefügten PDF-Datei entnommen werden. 

Bad Zwischenahn, 22.02.2020                                                         Edewecht, 22.02.2020
Gemeinde Bad Zwischenahn                                                           Gemeinde Edewecht
Dr. Arno Schilling                                                                              Petra

LauschDownloadsgrenzaenderungsvertrag_zwischen_den_gemeinden_bad_zwischenahn_und_edewecht.pdf

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.