Weitere Neuigkeiten

22.Januar.2025
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Sport- und Kulturausschusses
21.Januar.2025
39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 209 „Nördlich Starenweg“ in Süddorf mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO i.V.m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Süddorf“ einschließlich der 3. und 5. Änderung
17.Januar.2025
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
10.Januar.2025
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl
10.Januar.2025
Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung

Informationen zur Grundsteuerreform und zum Grundabgabenbescheid 2025

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Grundstückeigentümerinnen und Grundstückeigentümer erhalten in diesen Tagen Ihren Grundabgabenbescheid für das Jahr 2025. Mit diesem Bescheid wird u.a. auch die Grundsteuer für das Jahr 2025 festgesetzt. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt dabei auf Grundlage der ab 01.01.2025 in Kraft getretenen Grundsteuerreform.

Die Grundsteuerreform

Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen für die Kommunen. Hieraus wird u.a. der Betrieb kommunaler Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Sportstätten, Feuerwehren und dergleichen finanziert. Die Grundsteuer stellt einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge einer Kommune dar.

Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist nun am 01.01.2025 in Kraft getreten. In Niedersachsen wird die Grundsteuer zukünftig auf Basis des sogenannten „Flächen-Lage-Models“ berechnet. Die Berechnung der Grundsteuer basiert dabei auf den Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie einem lagebezogenen Faktor.

Ein zentrales Ziel der Grundsteuerreform ist die sogenannte Aufkommensneutralität. Das bedeutet, dass die Gesamtheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in der Gemeinde möglichst nicht mehr belastet werden soll als zuvor. Im Ergebnis wird dies erreicht, dass die Grundsteuereinnahmen im Jahr 2025 nicht höher ausfallen sollen als im Jahr 2024. Allerdings wird sich die Steuerlast künftig anders verteilen. Während die einen Haushalte entlastet werden, müssen andere Haushalte mit höheren Belastungen rechnen. Dies kann von einzelnen Bürgern verständlicherweise als ungerecht empfunden werden, ist aber aufgrund der neuen rechtlichen Gegebenheiten nicht zu vermeiden.

In der Sitzung vom 16.12.2025 hat der Rat der Gemeinde Edewecht die Hebesätze der Grundsteuer für 2025 neu festgesetzt. Diese Hebesätze sind für die Berechnung der Grundsteuer entscheidend. Die Hebesätze für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und für Grundstücke (Grundsteuer B) betragen einheitliche

300 von Hundert (300 %).

Die Gemeinde Edewecht ist dem Ziel der Aufkommensneutralität gefolgt. Bisher lag dieser Hebesatz bei 335 %.


An wen können Sie sich wenden, wenn Sie Fragen oder Einwendungen zur Festsetzung der Grundsteuer haben?

Finanzamt Westerstede

Im Rahmen der Grundsteuerreform hat das Finanzamt Westerstede bereits allen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zwei Bescheide übersandt:

  • den Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge auf den 01.01.2022 und
  • den Bescheid über den Grundsteuermessbescheid auf den 01.01.2025

Die entsprechenden Daten aus dem Grundsteuermessbetragsbescheid wurden an die Gemeinde Edewecht weitergeleitet. Sie bilden die Grundlage für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer.

Soweit Sie Fragen oder Einwendungen gegenüber dem Grundsteueräquivalenzbetrag oder dem Grundsteuermessbetrag haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt Westerstede. Dies ist u.a. der Fall, wenn Sie Fragen oder Einwendungen bezüglich der Höhe der Messbeträge oder den zu Grunde liegenden Daten wie Wohnfläche, Nutzfläche oder der Fläche des Grund- und Bodens haben. Auch wenn Sie feststellen, dass Ihre Angaben in der Grundersteuerklärung nicht korrekt waren, müssen Sie sich an das Finanzamt wenden.

Das Finanzamt Westerstede ist wie folgt zu erreichen:

  • telefonisch: 04488/515-369
    Montag, Dienstag und Donnerstag von 08.00 – 15.00 Uhr
    Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr
  • schriftlich: per Post (Ammerlandallee 14, 26655 Westerstede)
  • per E-Mail an: poststelle@fa-wst.niedersachsen.de
    Online über Elster Einreichen einer Grundsteueränderungsanzeige (Registrierung erforderlich)
    Nutzung des Kontaktformulars für steuerliche Fragen (keine Registrierung erforderlich)

Das Finanzamt bittet um Kontaktaufnahme auf elektronischem Wege.
Bitte geben Sie folgende Informationen bei der Kontaktaufnahme an:
Steuernummer/Aktenzeichen, Ihre Kontaktdaten und eine kurze Erläuterung zu Ihrem Anliegen)

Steueramt der Gemeinde Edewecht

Prüfen Sie die Grundsteuerfestsetzung in Ihrem Abgabenbescheid:

  • Gleichen Sie das im Abgabenbescheid aufgeführte Finanzamtsaktenzeichen mit dem im Grundsteuermessbescheid aufgeführten Aktenzeichen ab. Diese müssen identisch sein.
  • Stimmt der aufgeführte Grundsteuermessbetrag mit dem Betrag aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes überein?
  • Beträgt der angewandte Hebesatz 300 %
  • Stimmt die errechnete Summe, wenn sie den Hebesatz und den Messbetrag multiplizieren?
  • Falls gewünscht: Ist ein SEPA-Lastschriftmandat erfasst? Liegt ein Lastschriftmandat vor, erkennen Sie dies an der Zeile über den Fälligkeitsterminen.

Müssen Sie einen dieser Punkte mit „nein“ beantworten, liegt ein Fehler bei der Grundsteuerfestsetzung vor. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall.

Das Steueramt der Gemeinde Edewecht ist wie folgt zu erreichen:

  • Telefonisch: 04405/916-2070
    Montag, Dienstag u. Donnerstag von 08.00 bis 12.30 Uhr
    von 14.00 bis 17.00 Uhr
    Mittwoch und Freitag von 08.00 bis 12.30 Uhr
  • Schriftlich per Post – Rathausstraße 7, 26188 Edewecht
    Per Mail: Kahle@edewecht.de
  • Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte einen Termin

Da nach dem Versand der Abgabenbescheide mit einem erhöhten Aufkommen an Anfragen zu rechnen ist, bitten wir Sie hinsichtlich der Bearbeitung Ihres Anliegens um etwas Geduld.


Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen:
Das Steueramt der Gemeinde Edewecht