Weitere Neuigkeiten

24.Juli.2024
36. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 „Feuerwehr Osterscheps“
24.Juli.2024
30. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 203 „Grüner Anger“ in Friedrichsfehn mit örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO
15.Juli.2024
Erneut Edewechter Bierfest auf dem Marktplatz
12.Juli.2024
Fahrbahn- und Bushaltestellenerneuerung an der B 401 – Vollsperrung wird bis Freitag, 19. Juli, verlängert
11.Juli.2024
Jahresabschluss der Pflege Service Edewecht AöR für das Jahr 2022

Grundsteuerreform 2025

Grundstückseigentümer bezahlen an die Gemeinde eine Grundsteuer.
Die Grundsteuer berechnet sich aktuell über einen Grundsteuermessbetrag, der vom Finanzamt ermittelt wird. Dieser Grundsteuermessbetrag wird multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde und ergibt so die Grundsteuer. In Edewecht beträgt dieser Hebesatz 335 vom Hundert.

Die Änderung: 

Weil das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass die bisherige Bewertung der Grundstücke für die Grundsteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, haben der Bundes- und der Landtag ein Grundsteuer-Reformgesetze beschlossen. Ab dem 01.01.2025 ändert sich deshalb die Bewertung der Grundstücke zur Berechnung der Grundsteuer.

 

Neu ist hierbei die Berücksichtigung der Lage des Grundstückes. Die Ermittlung des Grundsteuermessbetrages wird anhand von drei Faktoren errechnet werden:

  • der Grundstücksfläche
  • der Gebäudefläche
  • sowie eines Lagefaktors (Formel auf Basis des jeweiligen Bodenrichtwertes)

Wurde bei der bisherigen Bewertung diese nur dann angepasst, wenn sich beim Grundstück etwas ändert (z. B. An-, Neu- oder Umbau der Gebäude), so werden bei der neuen Berechnung zusätzlich die Bodenrichtwerte automatisch alle sieben Jahre der Wertentwicklung entsprechend angepasst.

 

Was muss ich als Eigentümer tun?

Zunächst einmal – abwarten!

 

Um die Reform umzusetzen, versendet das zuständige Finanzamt ab Mai 2022 an alle Grundstückseigentümer ein Informationsschreiben, um die nötigen Angaben für die neue Bewertung zu erhalten.

 

Bis zum 31.10.2022 sollen dann die geforderten Daten vom Eigentümer auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermittelt werden (siehe auch Informationshinweis des Finanzamtes weiter unten).

 

Der weitere Weg:

 

Das Finanzamt wird dann anhand der Daten die Grundsteuermessbeträge neu festsetzen und diese den Grundstückseigentümern und der Gemeinde mitteilen.

 

Die Gemeinde wird dann im Jahr 2024 anhand der bis dahin voraussichtlich vollständig vorliegenden neuen Grundsteuermessbeträge einen entsprechenden Hebesatz ermitteln

Auch wenn sich die Grundsteuer durch die Reform individuell für jeden Eigentümer ändern wird, soll die Reform in der Gesamtheit betrachtet nicht zu einer Steuererhöhung führen. Durch Anpassung des gemeindlichen Hebesatzes soll das insgesamte Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 nicht vornehmlich höher ausfallen als in dem Jahr zuvor (2024).

Informationshinweis des Finanzamtes:

Nicht jeder ist in der Lage, elektronisch eine Erklärung abzugeben. Das Finanzamt weist darauf hin, dass Sie Unterstützung finden können:

  • bei Personen Ihres Vertrauens (Familie, Freunde)
  • bei Ihrem Steuerberater
  • oder direkt beim Finanzamt (04488 / 515-0)

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

www.lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer

www.grundsteuerreform.de

www.elster.de

Ansprechpartner bei der Gemeinde Edewecht in Grundsteuerfragen ist Frau Kahle, telefonisch erreichbar unter Tel. 04405/916-2050.

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.