Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 119 Abs. 4 und § 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Ammerland am 23.02.2026 unter dem Aktenzeichen 15.02 Wit mit der Maßgabe erteilt worden, dass die in der Haushaltssatzung genannte Kreditermächtigung nur bis zu einer Höhe von 5.894.700 € genehmigt wird.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschl. Beteiligungsbericht liegen gemäß § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG vom 27.02.2026 bis zum 09.03.2026 zur Einsichtnahme im Rathaus – Zimmer 208 – während der Dienststunden öffentlich aus.
Edewecht, 26.02.2026
Knetemann
Haushaltssatzung
der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
- im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag1.1 der ordentlichen Erträge auf 56.017.000 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 60.782.400 Euro1.3 der außerordentlichen Erträge auf 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen 0 Euro - im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 53.483.200 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 55.426.800 Euro2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 5.704.400 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 11.599.100 Euro2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 9.500.000 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 939.100 Eurofestgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
– der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 68.687.600 Euro
– der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 67.965.000 Euro
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 9.500.000 Euro festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 2.580.000 Euro festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.500.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H. - Gewerbesteuer 360 v. H.
§ 6
Die Wertgrenze nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung wird auf 500.000 Euro festgesetzt.
Edewecht, 16.12.2025
Knetemann
Bürgermeisterin