Beschluss des Rates der Gemeinde Edewecht, Berichte über die Prüfungen der Jahresabschlüsse zum 31.12.2016, 31.12.2017 und 31.12.2018 des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht des Rechnungsprüfungsamtes sowie Auslegung
Beschluss des Rates der Gemeinde Edewecht
Der Rat der Gemeinde Edewecht hat am 13.12.2022 folgenden Beschluss gefasst:
- Gemäß § 129 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes und § 7 Abs. 3 der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht beschließt der Rat die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2016, 2017 und 2018.
- Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG werden folgende Jahresergebnisse festgestellt:
- für 2016 in Höhe von -826,18 €
- für 2017 in Höhe von -2804,44 €
- für 2018 in Höhe von – 2702,82 €.
- Der Rat der Gemeinde Edewecht erteilt dem Betriebsleiter gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und § 4 Abs. 3 Ziffer 7. der Betriebssatzung des Immobilienbetriebes Pflege Service Edewecht die Entlastung für die Wirtschaftsjahre 2016, 2017 und 2018.
Bestätigungsvermerk und Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat am 14.03.2022 folgenden Vermerk für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 dem Immobilienbetrieb Pflege Service Edewecht erteilt:
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat am 14.03.2022 folgenden Vermerk für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 dem Immobilienbetrieb Pflege Service Edewecht erteilt:
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland hat am 14.03.2022 folgenden Vermerk für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 dem Immobilienbetrieb Pflege Service Edewecht erteilt:
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“
Auslegung der Jahresabschlüsse 2016, 2017 und 2018
Die Jahresabschlüsse 2016, 2017 und 2018 liegen mit Anlagen in der Zeit vom 16.01.2023 bis 25.01.2023 im Rathaus Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Raum 232 (1. OG) öffentlich aus und können während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Edewecht, den 02.01.2023
Immobilienbetrieb Pflege Service Edewecht