Aufgrund des § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 31. März 2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung sowie die öffentliche Auslegung des um die Stellungnahme der Bürgermeisterin ergänzten Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland werden gemäß § 129 Abs. 2 sowie § 156 Abs. 4 NKomVG bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2021 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich der Stellungnahme der Bürgermeisterin liegen in der Zeit vom 07. April 2025 bis einschließlich 15. April 2025 im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 208, während der Dienststunden öffentlich aus. Ebenso können sie unten heruntergeladen werden.
Knetemann
Bürgermeisterin