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Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 129 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 30. Juni 2025 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.

Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung sowie die öffentliche Auslegung des um die Stellungnahme der Bürgermeisterin ergänzten Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Ammerland werden gemäß § 129 Abs. 2 sowie § 156 Abs. 4 NKomVG bekannt gemacht.

Der Jahresabschluss 2023 sowie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes einschließlich der Stellungnahme der Bürgermeisterin liegen in der Zeit vom 07. Juli 2025 bis einschließlich 15. Juli 2025 im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 208, während der Dienststunden öffentlich aus.
Ebenso können Sie diese im Anhang dieser Bekanntmachung herunterladen.

 

Knetemann
Bürgermeisterin