Zum 31. Januar 2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuerklärung abgelaufen. Viele Bürgerinnen und Bürger, die diese Erklärung fristgerecht abgegeben haben, haben bereits Feststellungsbescheide des Finanzamtes erhalten. Bei Ihnen kommt eventuell die Frage auf, ob sie zukünftig höhere Abgaben leisten müssen. Da in der öffentlichen Debatte leider häufiger etwas durcheinandergebracht wird und die Menschen dadurch verunsichert werden, möchte die Gemeinde Edewecht hier gerne aufklären.
Warum gibt es Reform der Grundsteuer?
Die Grundsteuerreform war notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden hat, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis veralteterer Einheitswerte verfassungswidrig ist. Deshalb waren Bund und Länder aufgerufen, eine neue Form der Berechnung der Grundsteuer bzw. hierfür eine neue Bewertung der Grundstücke und Häuser zu entwickeln. Das Land Niedersachsen hat sich hierbei für eine Berechnung anhand der maßgebenden Faktoren Grundstücksgröße, Grundstücksnutzung sowie Grundstückslage (Flächen-Lage-Modell) entschieden.
Wozu dient die Grundsteuer?
Die Grundsteuer ist eine der wenigen direkten Einnahmequellen der Gemeinde Edewecht. Grundstücks- und Hauseigentümer tragen damit zur Finanzierung wichtiger Aufgaben und Einrichtungen der Gemeinde bei. Hierzu zählen die Straßen, die Schulen, die freiwillige Feuerwehren, die Kindergärten und die Sport- und Freizeiteinrichtungen. Mit rd. 3,6 Mio. Euro Steuereinnahmen zählt die Grundsteuer zu einer der bedeutendsten Einnahmepositionen der Gemeinde Edewecht. Dies entspricht etwa 8,1 % der laufenden Einnahmen der Gemeinde. Dementsprechend ist die Gemeinde Edewecht auf die Grundsteuer angewiesen.
Kommt es zu einer Erhöhung der Grundsteuer?
Ziel der Grundsteuerreform ist es, eine im Großen und Ganzen aufkommensneutrale Umsetzung zu schaffen. Aufkommensneutral bedeutet, dass die Gemeinde vor und nach der Reform insgesamt gleichhohe Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer erhalten soll. Mit der Grundsteuerreform wird also keine versteckte Steuererhöhung verfolgt. Jedoch könnten einzelne Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mehr, andere dagegen weniger zahlen. Die Gemeinde ist gesetzlich dazu verpflichtet, aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer zu ermitteln und diese entsprechend bekannt zu geben.
Sollte ein höherer Finanzbedarf der Gemeinde festgestellt werden, wäre dann eine darüber hinaus gehende Hebesatzfestlegung vorzunehmen. Auf jeden Fall wird sich der Gemeinderat öffentlich mit diesem Thema befassen und die Festlegung der Hebesätze beschließen.
Das Finanzamt hat einen anderen Grundsteuermessbetrag als früher mitgeteilt; wie hoch ist die zu zahlende Grundsteuer?
Die neuen Messbeträge werden erstmals 2025 für die Berechnung der Grundsteuer Anwendung finden. Bis dahin muss die Gemeinde Edewecht ihre Hebesätze neu festlegen. Erst aus der Kombination aus neuem Grundsteuermessbetrag und neuem Hebesatz ist die eigentliche Steuerlast zu berechnen. Wieviel ein Eigentümer tatsächlich zahlen muss, kann er somit erst erfahren, wenn der neue Hebesatz ermittelt werden konnte. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2024 geschehen. Allein der Grundsteuermessbetrag sagt demnach nichts über die endgültige Höhe der Grundsteuer aus, da er nicht auf die derzeitigen Hebesätze angewendet werden kann.
Die Höhe des neuen Hebesatzes wird aller Voraussicht nach von der Höhe des jetzigen Hebesatzes abweichen. Der neue Hebesatz kann niedriger oder auch höher ausfallen. Gerade im letzten Fall handelt es sich nicht um eine versteckte Steuererhöhung. Denn trotz höheren Hebesatzes kann die zu zahlende Grundsteuer insgesamt niedriger ausfallen, wenn z. B. der neue Grundsteuermessbetrag niedriger als der alte ist.
Die Grundsteuererklärung wurde bislang nicht abgegeben. Droht ein Bußgeld?
Wer es nicht geschafft hat, seine Grundsteuererklärung fristgerecht bis zum 31. Januar 2023 einzureichen, hat die Möglichkeit, dieses nachzuholen. Vom Finanzamt werden zunächst Erinnerungsschreiben versendet. Mögliche Verspätungszuschläge und Zwangsgelder drohen erst, wenn die Grundsteuererklärung trotz Erinnerung und möglicher weiterer Aufforderungen nicht eingereicht wird. Wenn trotz allem keine Erklärung eingereicht wird, kann das Finanzamt Schätzungen vornehmen. Diese Schätzungen fallen in der Regel negativ für die betreffenden Grundstückseigentümer aus.
Die Gemeinde Edewecht nimmt die Bedenken der Menschen gegenüber der Grundsteuerreform ernst und weist daher daraufhin, dass niemand auf kommunaler Ebene leichtfertig Steuern erhebt. Die Erhebung von Steuern dient ausschließlich zum Wohl der Gemeinde und der Menschen, die in ihr leben. Dieses haben die politischen Diskussionen zu den bisherigen Hebesatzanpassungen stets gezeigt.