Antragsformular Ia Steckerfertige PV-Anlagen

Antragsstellende Person
Adresse des geförderten Objekts
Kontaktmöglichkeiten

Im Falle einer Bewilligung soll die Förderung auf folgendes Konto überwiesen werden:


Besondere Voraussetzungen:

Erklärungen

Mit dem Absenden dieses Antrags erkläre ich,

Mitgeltende Hinweise

  • Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Edewecht. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
  • Die Auszahlung der Zuschüsse an die Antragsstellenden erfolgt erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, frühestens ab März 2024
  • Der Klimabonus wird für Neuanschaffungen und deren Installation gewährt. Der Erwerb von gebrauchten Gegenständen, Prototypen und reparierten Geräten sowie Weiterverkäufe neuer Geräte unter Privatpersonen sind nicht förderfähig.
  • Die Durchführung der Maßnahme kann von der Gemeinde überwacht werden und es werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Antragsstellende haben die Überprüfung zu ermöglichen.
  • Die Förderzusage und Bewilligung einer Förderung nach dieser Richtlinie ersetzt keine eventuell für diese Maßnahme erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse.
  • Der Auszahlungsantrag muss innerhalb des im Rahmen der Förderzusage mitgeteilten Umsetzungszeitraums (Bewilligungszeitraum) erfolgen. Dieser beträgt mindestens sechs Monate. In Ausnahmefällen (z.B. Lieferschwierigkeiten) ist eine Fristverlängerung möglich, wenn die Verlängerung vor Ablauf der Frist schriftlich beantragt und begründet wird (per E-Mail an klimaschutz@edewecht.de). Bei Nichtbeachtung verliert die Förderzusage ihre Gültigkeit.
Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig
* = Pflichtangaben

Herzlich Willkommen im Antragsportal für den Edewechter Klimabonus. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder vollständig aus. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzungen erfüllt, wird der Antrag in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet und bewilligt. Es stehen insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 18.500 Euro zur Verfügung. Sind diese Mittel ausgeschöpft, werden die Anträge abgelehnt.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an klimaschutz@edewecht.de

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für das Förderprogramm.