Antragsformular II Edewechter Wärme-Check

Antragsstellende Person


Kontaktmöglichkeit

Adresse des geförderten Objekts

Besondere Voraussetzungen:


Erklärungen

Mit dem Absenden dieses Antrags erkläre ich,

Hinweise zum weiteren Ablauf Ihres Antrages

  • Die Gemeinde Edewecht prüft die Angaben dieses Antrages. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, leitet die Gemeinde Ihre Kontaktdaten an eine fachkundige Person (im Folgenden: Energieberater) weiter. Fachkundige Personen können den folgenden Berufen angehören: Schornsteinfeger, Fachkräfte des Heizungs-, Ofen- und Luftheizungsbaus, Energieeffizienzexperten für Förderprogramme des Bundes.
  • Die Energieberaterin oder der Energieberater nimmt Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen Termin.
  • Während der Beratung wird ein Kurzprotokoll geführt das Ihnen im Nachgang zu der Beratung ausgehändigt oder zugesendet wird.
  • Sie zahlen Ihren Eigenanteil in Höhe von 50 Euro gegen Quittung direkt bei dem Beratungstermin an die Energieberaterin oder den Energieberater.
  • Den Förderanteil der Beratung rechnet die Energieberaterin oder der Energieberater direkt mit der Gemeinde Edewecht ab. Es sind keine weiteren Zahlungen an die Energieberaterin oder den Energieberater zu leisten.
Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig
* = Pflichtangaben

Herzlich Willkommen im Antragsportal für den Edewechter Klimabonus. Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder vollständig aus. Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig und wird nach dem Absenden automatisch an die zur Bearbeitung zuständige Stelle im Rathaus weitergeleitet. Sind alle Fördervoraussetzung erfüllt erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail und eine fachkundige Person (Energieberater/in) wird sich bei Ihnen zur Abstimmung eines vor Ort Termins melden. Es stehen insgesamt Haushaltsmittel für 120 Beratungstermine zur Verfügung. Sind die zur Verfügung stehenden Mittel eines Jahres ausgeschöpft, werden die Anträge abgelehnt.

Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Ross (ross@edewecht.de, Tel. 04405 916-2310)


* = Pflichtangaben

Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie für das Förderprogramm.