Antragsstellende Person (stellvertretend für den Verein oder die Initiative)
Name des Vereins / der Initiative:
Vorname
Familienname
Geburtsdatum (Mindestalter: 18 Jahre)
Straße
Hausnummer
Postleitzahl
Wohnort
Kontaktmöglichkeiten
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Im Falle einer Bewilligung soll die Förderung auf folgendes Konto überwiesen werden:
Kontoinhaber/in (Person oder Verein)
IBAN
Antragsunterlagen
1. Projektbeschreibung: Bitte beschreiben Sie das Vorhaben. Aus der Projektbeschreibung sollte hervorgehen, inwiefern das Projekt im öffentlichen Interesse der Gemeinde Edewecht steht, gemeinnützigen Zwecken dient und einen eindeutigen Bezug zum Umwelt-, Natur- oder Klimaschutz aufweist.
Alternativ kann die Projektbeschreibung auch als Dokument (PDF) gesendet werden oder es können Bilder/Skizzen hochgeladen werden.
2. Projektkosten: Gesamtkosten in Euro
Bitte beschreiben Sie, wofür die Kosten anfallen
3. Finanzierungsplan: Eigenanteil Antragssteller/in in Euro
Eigenarbeitsleistung in Euro
Gemeindeanteil in Euro (max. 90%)
Andere Drittmittel (Fördermittel, Stilllegungsprämien etc.)
4. Sonstige Hinweise:
Erklärungen
Mit dem Absenden dieses Antrags erkläre ich,
Mitgeltende Hinweise
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Gemeinde Edewecht. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Überprüfung und Einhaltung der statischen Voraussetzungen ist Aufgabe des/der Antragstellenden.
Die Förderzusage und Bewilligung einer Förderung nach dieser Richtlinie ersetzt keine eventuell für diese Maßnahme erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse.
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, soweit es diese Förderprogramme ermöglichen. Die Prüfung obliegt der antragsstellenden Person, nicht der Gemeinde.
Die Auszahlung der Zuschüsse an die Antragsstellenden erfolgt erst nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan, frühestens ab März 2026.
Der Klimabonus wird für Neuanschaffungen und deren Installation gewährt. Der Erwerb von gebrauchten Gegenständen, Prototypen und reparierten Geräten sowie Weiterverkäufe neuer Geräte unter Privatpersonen sind nicht förderfähig.
Die Durchführung der Maßnahme kann von der Gemeinde überwacht werden und es werden stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Antragsstellende haben die Überprüfung zu ermöglichen.
Die Umsetzung der Maßnahme muss innerhalb des im Rahmen der Förderzusage mitgeteilten Bewilligungszeitraum erfolgen. Dieser beträgt mindestens sechs Monate. In Ausnahmefällen (z.B. Lieferschwierigkeiten) ist eine Fristverlängerung möglich, wenn die Verlängerung vor Ablauf der Frist schriftlich beantragt und begründet wird. Bei Nichtbeachtung verliert die Förderzusage ihre Gültigkeit.
Der Antrag ist ohne Unterschrift gültig
* = Pflichtangaben
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