Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG hat die Gemeinde Edewecht einen Lärmaktionsplan gemäß §§ 47a-f Bundesimmissionsschutzgesetz für die Gemeinde Edewecht aufgestellt.
Der Lärmaktionsplan wird hiermit bekanntgemacht.
Der Lärmaktionsplan kann ab sofort auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Satzungen, Verordnungen & Richtlinien → Sicherheit & Ordnung) eingesehen werden. Zusätzlich liegt dieser während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Edewecht – Zimmer 230 -, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, unbefristet zur Einsichtnahme öffentlich aus. Jedermann kann über die Inhalte der Planung Auskunft verlangen.
Erster Gemeinderat
Rolf Torkel