Gemäß der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hat die Gemeinde Edewecht einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. den bestehenden Plan fortzuschreiben, weil durch sie Hauptverkehrsstraßen verlaufen, auf denen Verkehrsbelastungen von mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vorherrschen. Ziel des Lärmaktionsplans ist es, die Lärmsituation in der Gemeinde zu ermitteln sowie ggf. Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Zum Lärmaktionsplan ist gemäß § 47d des BImSchG die Öffentlichkeit anzuhören. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie der Zwischenbericht zur Lärmkartierung können vom 06.12. bis einschließlich 05.01.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) sowie zusätzlich während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer Z 230 eingesehen werden. Im vorgenannten Zeitraum können Stellungnahmen an die Gemeinde zu den Lärmkartierungsergebnissen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung gerichtet werden. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in das weitere Verfahren mit einbezogen.
Knetemann
Bürgermeisterin