Gemäß der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hat die Gemeinde Edewecht einen Lärmaktionsplan aufzustellen bzw. den bestehenden Plan fortzuschreiben, weil durch sie Hauptverkehrsstraßen verlaufen, auf denen Verkehrsbelastungen von mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vorherrschen. Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, die Lärmsituation der Gemeinde Edewecht zu ermitteln sowie ggf. Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen.
Zum Lärmaktionsplan ist gemäß § 47d BImSchG die Öffentlichkeit anzuhören. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes kann ab dem 08. Mai 2024 bis einschließlich zum 22. Mai 2024 auf der Internetseite der Gemeinde Edewecht unter www.edewecht.de (Rathaus & Politik → Online-Dienste → Interaktive Planungsbeteiligung → Planfälle) sowie zusätzlich während der Dienststunden oder nach Vereinbarung im Rathaus der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht, Zimmer 230 eingesehen werden. Im vorgenannten Zeitraum können Stellungnahmen an die Gemeinde zu den Ausführungen der Lärmminderungsmaßnahmen sowie Anregungen und Hinweise zum Entwurf des Lärmaktionsplanes an die Gemeinde gerichtet werden. Die Stellungnahmen werden ausgewertet und in das weitere Verfahren mit einbezogen.
Knetemann
Bürgermeisterin