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Maßnahmen für den Klimaschutz

Flutlichtanlage der Sportanlage Göhlenweg

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und nukleare Sicherheit (BMU) fördern im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative aufgrund eines Beschlusses des deutschen Bundestages unter anderem die Sanierung von Beleuchtungen. Die Abwicklung des Förderprogrammes wird durch den Projektträger Jülich durchgeführt. 

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Auch die die Gemeinde Edewecht beabsichtigt mit Hilfe der Fördermittel, die Flutlichanlage der Sportanlage Göhlenweg auf LED-Technik umzustellen.

Mit der Standortaufgabe der Sportanlage „Zum Stadion“ und der damit verbundenen Neuschaffung der Sportanlage Göhlenweg soll die Flutlichtanlage durch eine klimafreundlichere LED-Technik mit intelligenter Steuerung ersetzt werden.

Die Gemeinde Edewecht hat für diese ökologische Umstellung der Flutlichtanlage bei dem Projektträger Jülich – Forschungszentrum Jülich GmbH (PtJ), welche im Auftrage des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit agiert, Fördermittel beantragt. Dieses Vorhaben kann mit einer Zuwendung von 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch mit 11.211,00 € gefördert werden.

Die Zuwendung erfolgt auf Basis der BMU-Initiative Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie für eine investive Förderung. 
Ziel der Kommunalrichtlinie ist das Fördern von Maßnahmen, die die Treibhausgasneutralität der Bundesrepublik Deutschland bis 2050 ermöglichen. Es seien nur solche Maßnahmen förderfähig, die „hinsichtlich ihrer Klimaschutzwirkung zum Zeitpunkt der Antragstellung über die bestehenden oder für den Bewilligungszeitraum zu erwartenden gesetzlichen oder untergesetzlichen Anforderungen oder bestehende satzungsmäßige Anforderungen hinausgehen“.

Für die Flutlichtbeleuchtung im Speziellen heißt dies: Dank der Nutzung effizienter LED-Leuchttechnik und eines intelligenten Steuerungsmoduls sinkt der durchschnittliche Stromverbrauch um ca. 60 % (genauer: 57,69 % / um jährlich 13.049,52 kWh). Dies führt indirekt zu einer Einsparung von Treibhausgasemissionen.
Weitere Anforderungen an förderbare Projekte der Kommunalrichtlinie (nach Nummer 2.8.1) sind die Reduzierung von Lichtemissionen, dass die Leuchten eine Mindestlebensdauer (L80) von 75.000 Betriebsstunden haben, die zu installierenden Leuchten austauschbare Module und Vorschaltgeräte aufweisen und die neuen Leuchtsysteme eine angemessene wirtschaftliche Amortisationszeit aufweisen.
Die Gemeinde Edewecht rechnet nach der Umstellung auf LED-Technik mit einer CO2-Einsparung von 154 t (153,98 t) nach 20 Jahren und mit Vermeidungskosten i.H.v. 291,22 € pro Tonne eingesparten Kohlenstoffdioxids. 

Laufzeit des Vorhabens: 01. August 2019 bis 31. Juli 2020

Beteiligte Partner: Projektträger Jülich / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit / Gemeinde Edewecht / Planungsbüro Thalen Consult GmbH

Ausführende Firma: Pohl Holsteiner Kabel- und Leitungsbau Willi Pohl GmbH & Co.KG, Hohenwestedt

Förderkennzeichen: 03K11365

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

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