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Mitteilung von Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin

Bekanntmachung nach § 81 Abs. 5 Satz 4 NKomVG

Gemäß § 81 Abs. 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 588) werden folgend die mitgeteilten Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin der Gemeinde Edewecht, Frau Petra Knetemann, nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Edewecht ortsüblich bekannt gemacht:

  • Mitglied im Landespflegeausschuss

 

Edewecht, den 07. Februar 2023
In Vertretung 

Rolf Torkel
Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.