Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beschlossen, dass ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer folgende Hebesätze anzuwenden sind:
Grundsteuer A 300 % (vorher 335 %)
Grundsteuer B 300 % (vorher 335 %)
Diese Hebesätze stellen die aufkommensneutralen Hebesätze in Sinne des § 7 Abs. 1 NGrStG dar.
Die Gemeinde Edewecht weist darauf hin, dass es durch die Festsetzung der Hebesätze und durch die Neubewertung der Grundstücke zu Veränderungen bei der zu leistenden Grundsteuer kommt.
Wie diese Veränderungen zu bewerten sind, können Sie dem nachstehenden Informationsblatt des Finanzamtes Westerstede entnehmen.
Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Jedoch können wir Ihnen keine Fragen zur Bewertung Ihres Grundvermögens beantworten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Westerstede.