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17.Juli.2026
Öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses
15.Juli.2026
Pool-Party im Bad am Stadion
14.Juli.2026
Spielgeräte vor der Nutzung überprüfen
9.Juli.2026
Kleinkindbereich im Hallenbad vorübergehend geschlossen
9.Juli.2026
Edewecht tritt kräftig in die Pedale: Über 56.000 Kilometer beim STADTRADELN 2026

Neue Hebesätze für die Grundsteuer

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 beschlossen, dass ab dem 01.01.2025 für die Grundsteuer folgende Hebesätze anzuwenden sind:

Grundsteuer A                 300 %                                 (vorher 335 %)

Grundsteuer B                 300 %                                 (vorher 335 %)

Diese Hebesätze stellen die aufkommensneutralen Hebesätze in Sinne des § 7 Abs. 1 NGrStG dar.

Die Gemeinde Edewecht weist darauf hin, dass es durch die Festsetzung der Hebesätze und durch die Neubewertung der Grundstücke zu Veränderungen bei der zu leistenden Grundsteuer kommt.

Wie diese Veränderungen zu bewerten sind, können Sie dem nachstehenden Informationsblatt des Finanzamtes Westerstede entnehmen.

Wenn Sie Fragen zur Grundsteuer haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Jedoch können wir Ihnen keine Fragen zur Bewertung Ihres Grundvermögens beantworten. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Westerstede.