Weitere Neuigkeiten

10.Januar.2025
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl
10.Januar.2025
Ankündigung von Vorarbeiten und Kampfmittelsondierungen für die Trassenplanung
20.Dezember.2024
Edewechter Klimabonus 2025 – Antragsstellung ab dem 03.02.2025 möglich. Virtuelle Ofenakademie startet ab sofort
19.Dezember.2024
Neue Hebesätze für die Grundsteuer
19.Dezember.2024
Satzung der Gemeinde Edewecht zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten der Grundstücke

Neue Regelungen für den Besuch des Hallenbades

Mit Änderung der Corona-Verordnung am 24.02.2022 wurde auch das Hygienekonzept des Edewechter Hallenbades angepasst. Dies bedeutet, dass ab sofort Badegäste unter der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet)
das Hallenbad nutzen können. Ein Testnachweis kann nicht vor Ort erbracht werden, sodass ein Einlass nur mit einem von einem zugelassenen Testzentrum vorgelegten Nachweis, bzw. einem Arbeitgebernachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, erfolgen kann.

Während des Frühschwimmens (Mo – Fr von 6:30 bis 8:30) ist es personell nicht möglich eine Kontrolle der 3G-Regelung durchzuführen. Daher müssen sich die Gäste im Vorfeld ihres Besuches mit dem Badteam in Verbindung setzen, um
die entsprechende Nachweise vorzulegen. Diese Gäste erhalten dann eine gesonderte Eintrittskarte.

Zum Zwecke einer möglichen Kontaktnachverfolgung werden alle Badegäste darum gebeten, sich vor dem Zutritt über den im Eingangsbereich zur Verfügung gestellten QR-Code der Corona-Warn-App zu registrieren.

Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt zudem die Begrenzung der Anzahl an Badegäste, die sich gleichzeitig im Hallenbad aufhalten dürfen. Die Anzahl der Badegäste ist demnach nicht mehr begrenzt.