Weitere Neuigkeiten

22.Januar.2025
Informationen zur Grundsteuerreform und zum Grundabgabenbescheid 2025
22.Januar.2025
Öffentliche gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Sport- und Kulturausschusses
21.Januar.2025
39. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 209 „Nördlich Starenweg“ in Süddorf mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 Abs. 3 NBauO i.V.m. der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Süddorf“ einschließlich der 3. und 5. Änderung
17.Januar.2025
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
10.Januar.2025
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl

Neue Regelungen für den Besuch des Hallenbades

Mit Änderung der Corona-Verordnung am 24.02.2022 wurde auch das Hygienekonzept des Edewechter Hallenbades angepasst. Dies bedeutet, dass ab sofort Badegäste unter der 3G-Regelung (geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet)
das Hallenbad nutzen können. Ein Testnachweis kann nicht vor Ort erbracht werden, sodass ein Einlass nur mit einem von einem zugelassenen Testzentrum vorgelegten Nachweis, bzw. einem Arbeitgebernachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, erfolgen kann.

Während des Frühschwimmens (Mo – Fr von 6:30 bis 8:30) ist es personell nicht möglich eine Kontrolle der 3G-Regelung durchzuführen. Daher müssen sich die Gäste im Vorfeld ihres Besuches mit dem Badteam in Verbindung setzen, um
die entsprechende Nachweise vorzulegen. Diese Gäste erhalten dann eine gesonderte Eintrittskarte.

Zum Zwecke einer möglichen Kontaktnachverfolgung werden alle Badegäste darum gebeten, sich vor dem Zutritt über den im Eingangsbereich zur Verfügung gestellten QR-Code der Corona-Warn-App zu registrieren.

Mit der neuen Corona-Verordnung entfällt zudem die Begrenzung der Anzahl an Badegäste, die sich gleichzeitig im Hallenbad aufhalten dürfen. Die Anzahl der Badegäste ist demnach nicht mehr begrenzt.