Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Amprion hat als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber den gesetzlichen Auftrag, das Übertragungsnetz im Zuge der Energiewende um- und auszubauen. Zu den erforderlichen Netzausbauvorhaben zählen unter anderem die beiden Offshore-Netzanbindungssysteme LanWin1 und LanWin3, die von der Nordsee bis ins Osnabrücker Land und ins nördliche Nordrhein-Westfalen führen. Für den nördlichen Bereich des Trassenkorridornetzes, konkret im Bereich der planfestgestellten Trasse des TenneT-Vorhabens BorWin5, wird aktuell eine mögliche Bündelung der Projekte geprüft und damit ein Verzicht auf ein Raumordnungsverfahren.
Um unsere Planungen im Bereich des Parallelabschnitts mit BorWin5 zu präzisieren, müssen umweltfachliche Kartierungsarbeiten durchgeführt werden. Diese dienen dazu, Aufschluss über relevante artenschutzrechtliche Aspekte zu erhalten und somit die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu gewährleisten. Dazu ist eine Inanspruchnahme der unten bezeichneten Flurstücke erforderlich.
Die notwendigen Kartierungsarbeiten von Gastvögeln finden in dem folgenden Zeitraum statt:
21. August 2022 bis Ende April 2023
Eine Liste der Flurstücke finden Sie weiter unten. Die Grundstücke und landwirtschaftlichen Wege werden nur tageweise und kurzzeitig betreten. In der Regel sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Fuß unterwegs. Die Kartierungsarbeiten vor Ort dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden. Teilweise ist ein mehrfaches Betreten der Fläche notwendig. Um die Flächen mit dem Pkw zu erreichen, nutzen wir öffentliche, private und landwirtschaftliche Wege. Gegebenenfalls werden Flurstücke, je nach Witterung und Aufwand, mehrmals an verschiedenen Tagen innerhalb des angegebenen Zeitraums betreten.
Die Arbeiten erfolgen auf Grundlage des § 44 im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Gemäß Absatz 1 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte diese Arbeiten dulden, da sie zur Vorbereitung der Planung dienen. Mit den Kartierungsarbeiten haben wir die Firma IBL Umweltplanung GmbH beauftragt.
Unter offshore@amprion.net oder +49 231 5849 12922 steht Ihnen unser Projektsprecher Stefan Sennekamp für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Wir bitten die von den Kartierungsarbeiten betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte um Verständnis und Akzeptanz für die erforderlichen Arbeiten.
Im Zuge der Kartierungsarbeiten werden im Regelfall keine Schäden verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese beim o. g. Kontakt angezeigt werden. Eine gegebenenfalls erforderliche Regulierung von Flurschäden werden wir mit Ihnen oder Ihrem Nutzungsberechtigten vornehmen.
Wir bedanken uns vorab für Ihr Verständnis!
Liste der Flurstücke im Bereich der Gemeinde Edewecht:
Gemarkung Edewecht
Flur 31
Flurstücke: 153/2; 155; 156; 157/3; 165/1; 167/3