hier: Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis Raum Bösel, Planfeststellungsabschnitt 1
I.
Die Amprion GmbH und die Amprion Offshore GmbH haben für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsvorprüfung.
Für das Vorhaben werden Grundstücke in den Gemarkungen Altenoythe, Ammersum, Apen, Bagband, Barßel, Berumbur, Berumerfehn, Blandorf-Wichte, Bösel, Detern, Edewecht, Extum, Filsum, Georgsfeld, Großheide, Hagermarsch, Hesel, Hollen, Holtland, Jheringsfehn, Jünkersrott, Kirchdorf, Lübbertsfehn, Ludwigsdorf, Menstede-Coldinne, Moordorf, Moorhusen, Münkeboe, Neuefehn, Rahe, Schirum, Südgeorgsfeld, Timmel, Velde, Viktorbur, Walle, Westerende Holzloog, Westerende Kirchloog, Westersander sowie Westgroßefehn und für die externen Ausgleichsflächen in den Gemarkungen Bösel, Hagermarsch, Hesel, Rastede und Bockhorn beansprucht.
Mit den eingereichten Unterlagen wird die Planfeststellung für die ± 525 kV Gleichstromleitung BalWin1 Grenzkorridor II – Wehrendorf (BalWin1) zur Netzanbindung der Offshore-Plattform BalWin alpha beantragt. Dieser Genehmigungsabschnitt wird im Kontext des Gesamtvorhabens auch als Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) bezeichnet. Er ist der vierte und letzte beantragte Abschnitt von insgesamt vier Abschnitten des Gesamtvorhabens BalWin1 und BalWin2.
Das Gesamtvorhaben erstreckt sich von der deutschen Außenwirtschaftszone der Nordsee bis in das Osnabrücker Land und in die nordrhein-westfälische Region Tecklenburger Land. Landseitig werden BalWin 1 und 2 als Erdkabel geführt und dort dem gemäß regionalem Raumordnungsprogramm des Landkreises Aurich ausgewiesenen Verlauf in Richtung Osnabrück folgen. Mit Beginn im Raum Aurich werden die Systeme mit der Trasse des Tennet Erdkabelvorhabens BorWin5 gebündelt und weiter in Parallelführung Richtung Süden verlaufen. Dieser Parallelführungsabschnitt der Vorhaben BalWin1 und BalWin2 entlang der BorWin5-Trasse ist etwa 100 km lang und endet im Raum Bösel im Landkreis Cloppenburg. Ausgehend von Bösel verläuft die Trasse bis nördlich von Bramsche. Dort teilen sich die Vorhaben auf, BalWin1 verläuft nach Osten in Richtung Netzverknüpfungspunkt Wehrendorf und BalWin2 verläuft nach Westen in Richtung Netzverknüpfungspunkt Westerkappeln.
Die Planfeststellungsabschnitte 2, 3 und 4 wurden bereits ausgelegt und befinden sich in späteren Verfahrensschritten.
Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der PFA 1, der vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel (Landkreis Aurich) bis nach Bösel (Landkreis Cloppenburg) reicht. Im Norden bildet die südlich des Schutzdeiches zu errichtende Übergangsmuffe zwischen Seekabel und Landkabel den Startpunkt des Genehmigungsabschnitts und im Süden der Beginn des PFA 2.
Die Trasse umfasst ca. 106 km.
Der PFA 1 beginnt am Anlandungspunkt Hilgenriedersiel im Landkreis Aurich und verläuft zunächst in Richtung Süden, wo sie den hinteren Deich und die „Deichstraße“ westlich von Hilgenriedersiel unterquert. Ebenfalls vom Anlandungspunkt Hilgenriedersiel aus zweigt eine Lichtwellenleiter(kabel)-Nebenachse in nordöstlicher Richtung zur Repeaterstation Hilgenriedersiel ab. Die Trasse nähert sich zu Beginn kurz der BarWin5-Trasse an, schwenkt dann nach Südosten ab und unterquert sie zwischen zwei Gehöften. Von hier aus verläuft die Trasse ungefähr einen Kilometer weiter in Parallellage zu BorWin5, die sie anschließend wieder quert. Im Weiteren wird u.a. die „Dorumer Straße“ unterquert. Es folgen ca. 2 km gradliniger Trassenverlauf mit mehreren Gewässerkreuzungen. Die Trasse verläuft in enger Parallellage zu BorWin5 und „Roter Weg“ in Richtung Süden über das Gemeindegebiet Berumbur und Hage im Landkreis Aurich. Mit der zweiten Kreuzung von BorWin5 verschwenkt die Trasse nach Südosten und unterquert eine nicht elektrifizierte eingleisige Eisenbahnstrecke vom Museumseisenbahn Küstenbahn Ostfriesland e. V. Im Weiteren durchläuft die Trasse rund 10 kam das Gemeindegebiet Großheide im Landkreis Aurich um dann in südlicher Richtung eine scharfe Biegung zu erfahren. Es folgt ein Verlauf nah am östlichen Ortsrand von Großheide um dann einige Verkehrswege wie die „Coldinner Straße“ zu queren. Nach Kreuzung mit dem „Doornkaatsweg“ verschwenkt die Trasse in Parallellage mit BorWin5 und verläuft über landwirtschaftliche Flächen. Anschließend erfolgt eine Verschwenkung nach Osten und es werden Gewässer wie „Ostenmoordorfer Tog“ und Wegenetze wie „Linienweg“ gekreuzt. Die sich anschließenden landwirtschaftlichen Flächen und kleineren Wasserrinnen werden gequert um im weiteren Verlauf den „Moor- und Süderweg“ sowie verschiedene Leitungen zu unterqueren. Die Trasse macht eine Doppelbiegung und verläuft zwischen Einzelgehöften und anschließend durch einen Waldeinschnitt. Das Natur- und Vogelschutzgebiet „Ewiges Meer“ wird größtenteils umgangen und die Durchquerung neben BorWin5 geplant. Es erfolgt eine Mehrfachänderung der Trassenrichtung und eine Unterkreuzung von BorWin5 um die Trasse anschließend über 26,3 km westlich von BorWin5 zu führen. Die folgenden rund 2 km verlaufen durch Münkeboe, Gemeinde Südbrookmerland. Auf der weiteren Strecke werden Moorböden durchquert und eine Gasdruckhochleitung der EWE-Netz gequert. Im Bereich der Stadt Aurich erfolgt eine Trassierung durch Bebauungslücken. Weiterhin wird eine eingleisige Bahnstrecke unterquert und Baulücken entlang der Bundesstraße 72 mitgequert. Im Süden von „Moordorf“ erfolgt eine Durchfahrung des Grabennetzes. Im weiteren Verlauf quert der Antragsabschnitt von Nordwesten kommend den Ems-Jade-Kanal. Nach Abschluss der West-Umfahrung von Aurich bewegt sich die Trasse auf rund 3,5 km wieder ostwärts und unterquert mehrere Straßen- und Kabelbündel wie „Loogstraße“ und Entwässerungsnetze. Anschließend erfolgt wieder eine Bündelung mit BorWin5 und ein gemeinsamer Verlauf zunächst in Richtung Süden und dann Südosten durch Lücken der Bebauung und eine Querung der Gashochdruckleitungen von Open Grid Europe GmbH um anschließend wieder über ca. 200 m getrennt zu verlaufen. In der Gemeinde Ihlow werden anschließend Verkehrswege wie die „Kirchdorfer Straße“, Enwässerungsgräben und Moorbereiche gekreuzt. Es folgt auf rund 3 km ein gekrümmter Trassenabschnitt in der Gemeinde Großefehn und eine Passierung des Naturschutzgebietes Fehntjertief. Kurz darauf wechselt die Antragstrasse im Bereich der Ortschaft Timmel auf die Ostseite von BorWin5. Anschließend verlaufen beide Trassen in Richtung Südosten auf ca. 3 km. Es erfolgt eine Kreuzung der Gashochdruckleitung der EWE Netz GmbH.
Der Übertritt in den Landkreis Leer findet mit einer Unterquerung des „Sauteler Randkanals“ statt. Der Planungsabschnitt wird zwischen der Gemeinde Moormerland und der Gemeinde Neukamperfehn hindurchgeführt und ist dabei nach Südosten ausgerichtet. Anschließend versetzt eine Doppelkurve die Trasse rund 150m westseits, sodass die Straße „Alte Süderwieke“ trassierungstechnisch genutzt werden kann. So erstrecken sich der beantragte Abschnitt und BorWin5 auf einem ca. 3 km langen Abschnitt parallel und direkt nebeneinander. Es werden landwirtschaftliche Flächen unterquert und die Trasse erreicht die Gemeinde Hesel. Nordöstlich der Ortschaft Warsingfehn quert die beantragte Planung BorWin5 erneut. Es werden Gashochdruckleitungen der EWE Netz GmbH und der Bunde-Etzel-Pipelingesellschaft mbH & Co. KG gekreuzt. Weiter wird die „Dorfstraße“ in einer Baulücke unterquert. Eine Bündelung mit BorWin5 ist hier weiterhin gegeben. Anschließend führt die Trasse zwischen den Gemeinden Holtland und Hesel durch und unterquert die Bundesstraße 436. Anschließend wird von der Parallelführung mit BorWin5 abgewichen. Es erfolgt eine Unterquerung einer Gashochdruckleitung der Gastransport Nord GmbH und eine Querung einer Gashochdruckleitung der EWE Netz GmbH. In einem Moorbereich wird das Holtlander Ehetief und die Bundesstraße 72 unterquert. Eine enge Parallellage mit BorWin5 erfolgt und die Trasse ist in der Gemeinde Filsum angelangt. Anschließend wird die Autobahn 28 zusammen mit dem „Herrenmoorweg“ und einer Gashochdruckleitung der EWE Netz GmbH gequert. Der Abstand zu Borwin5 beträgt nun zunächst ca. 200 m um anschließend wieder in direkte Parallellage zu finden. Es folgen Wege- und Gewässerunterquerungen wie am „Leisbrookenweg“ und u. a. am „Nordgeorgsfehnkanal“. Sodann befindet sich die Trasse in der Gemeinde Detern und läuft an einem Binnengewässer vorbei in südöstliche Richtung. Weiter werden größere und kleinere Entwässerungsgräben wie z. B. das Detmer Sieltief gequert. Anschließend erfolgt wieder eine direkte Parallellage mit Borwin5 und es werden die „Norderstraße“ und der Sammelentwässerungsgraben „Bitsche unterquert.
Im Landkreis Ammerland verläuft die Trasse zunächst mit Distanz zu BorWin5 um im Anschluss wieder in Parallellage mit Borwin5 nach Richtung Süden abzubiegen. Dabei wird eine Bebauungsnische zwischen dem Naturschutzgebiet Holtgast und der Ortschaft „Augustfehn“ genutzt. Die Bahnstrecke Oldenburg – Leer wird gekreuzt und die Landesstraße 821 unterquert. Der Abschnitt führt durch einen schmalen Bereich zwischen Augustfehn und dem Moorgebiet um den Bokeler Nebenpumpgraben. Sodann wird BorWin5 erneut gequert um dann wieder einen gebündelten Streckenverlauf möglich zu machen. Weiter schließt sich die Unterquerung dem Flusslauf Aper Tief an. Die Trasse unterquert nun Verkehrs- und Kabelwege, den „Nordloher Kanal“ sowie eine Gashochdruckleitung der EWE Netz GmbH. Dann wird wiederrum BorWin 5 unterquert um die kommenden rund 3 km östlich von ihr zu verlaufen. Anschließend erfolgt eine Parallellage zu BorWin5 und der „Nordloher Straße“ Im Anschluss wird die „Aperberger Straße gequert, später die „Lange Straße“, die Landesstraße 829 (Nordloher Straße) dann das Aue-Godensholter Tief.
Die Trasse bewegt sich nun in der Gemeinde Barßel, Landkreis Cloppenburg. Es erfolgt eine Bündelung mit BorWin5 und eine Kreuzung der Emsländischen Eisenbahnstrecke 1521, eine Unterquerung von Gewässern und Verkehrswegen (z. B. Loher Straße), Querung der Erdölleitungen der Nord-West Ölleitung GmbH, Wassergräben, Baumreihen und Wegen (z. B. Lohorster Straße). Nun wird ein Windpark durchquert und Gashochdruckleitungen der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH unterquert sowie unterschiedliche Straßen (u. a. Kamersand) gequert. Die Ortschaft Harkebrügge wird in Bauungslücken passiert und nach einer Abweichung von BorWin5 erfolgt wieder eine Parallellagel Es werden u. a. Zuwegungen (z. B. Langenmoorsweg) gekreuzt. In der Gemeinde Friesoythe wird eine Trinkwasserleitung des OOWV, die Bundesstraße 401 und eine Bundeswasserstraße („Küstenkanal“) unterquert sowie u. a. die Lahe gekreuzt. Es werden Gashochdruckleitungen der EWE Netz GmbH und eine Vogelbrutgebiet unterquert. Die BorWin5 Trasse wird zusammen mit der Landesstraße 831 gekreuzt und die Trassen verlaufen gebündelt weiter. Der Abschnitt unterquert Wege, Wasserrinnen, Fremdleitungen und Moorböden. In der Gemeinde Bösel wird BorWin5 gekreuzt und anschließend in Parallellage zu dem „Böseler Kanal“ landwirtschaftliche Flächen durchquert und dann Wasser- und Verkehrswege (z. b. Overlahe Straße) sowie ein Waldstück unterquert und eine Trinkwasserleitung des OOWV gequert. Zunächst verläuft der Planungsabschnitt nun parallel zu BorWin5 und westlich des Flusslaufs Lahe. Es erfolgen Unterquerungen von Straßen, Schlooten, Leitungen und Dämmen. Anschließend wird BorWin5 ein letztes Mal gekreuzt und die Trasse verläuft bis zur Kabel-Kabel-Übergabestation Bösel. Der vorliegende PFA 1 endet am Mittelpunkt der Muffe, die sich als Schnittstelle zwischen dem PFA 1 und PFA 2 befindet.
Die vorliegende Planung umfasst die Verlegung der Leerrohre, die Installation der Erdkabel sowie der für den Betrieb notwendigen Begleitkabel und deren anschließender Betrieb. Zudem werden die Kabel-Kabel-Übergabestation inkl. derer Anbindung und die DAS/DTS-Zwischenstation sowie der Kabeleinzug in bestehende Leerrohranlagen und der Betrieb der Lichtwellenleiter(kabel) zum Anschluss an die Repeaterstation Hilgenriedersiel mit beantragt.
Der vorliegende Plan enthält:
- Erläuterungsbericht inkl. Zusammenfassung der Kernaussagen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung des Landschaftspflegerischen Begleitplans, der naturschutzfachlichen und der wasserrechtlichen Antragsgegenstände sowie der umweltfachlichen Fachbeiträge
- Übersichtspläne
- Baubeschreibung und Erläuterung Erdkabelanlage mit Plänen und Zeichnungen
- Unterlagen zur DAS-DTS-Zwischenstation, Kabel-Kabel-Übergabestation Hagermarsch und Bösel
- Lage- und Rechtserwerbspläne
- Übersichtspläne Kreuzungen und Kreuzungsverzeichnis mit Typenplänen Kreuzungen
- Bauwerksverzeichnis
- Rechtserwerbsverzeichnis
- Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) mit Kompensationsflächen und Naturschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsanträgen
- Umweltfachliche Untersuchungen: Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und Natura2000-Verträglichkeitsuntersuchung
- Konflikt- und Maßnahmenpläne, Maßnahmenblätter
- Bestandspläne
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
- Wasserrechtliche Anträge
- Bodenschutzkonzept mit Bodenschutzplänen
- Wegenutzungskonzept mit Übersichtsplänen
- Weitere Unterlagen zu straßenrechtlichen Belangen (Straßenkreuzungen, Anbauverbote und Anbaubeschränkungen, Sondernutzungen)
- Kartierberichte zu Biotoptypen, Brutvögeln, Gastvögeln und weiteren Arten, Ergebnisbericht Baumhöhlenbeprobung
- Immissionsschutzbericht zur Prognose elektrischer und magnetischer Feldimmissionen und deren Minimierung mit Datenblättern, Blattschnittübersichten und Übersichtsplänen
- Baulärmgutachten mit Handlungskonzept
- Geräuschbetrachtung Kabel-Kabel-Übergabestation
II.
(1) Der Plan wird in der Zeit vom
09.03.2026 bis 08.04.2026 (einschließlich)
unter dem Titel „BalWin 1 und 2, PFA 1, Anlandungspunkt Hilgenriedersiel bis Raum Bösel“ auf der Internetseite der NLStBV
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview
zur allgemeinen Einsicht veröffentlicht. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 43a S. 2 EnWG ausschließlich durch Veröffentlichung im Internet.
Daneben kann der Plan über die Internetseite der Gemeinde Apen, Gemeinde Barßel, Gemeinde Beverstedt, Gemeinde Edewecht, Gemeinde Großefehn, Gemeinde Großheide, Gemeinde Ihlow, Gemeinde Moormerland, Gemeinde Südbrookmerland, Samtgemeinde Bösel, Samtgemeinde Hage, Samtgemeinde Hesel, Samtgemeinde Jümme, Stadt Aurich und Stadt Friesoythe abgerufen werden.
Einem/r Beteiligten wird eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt, wenn er oder sie während der Dauer der Veröffentlichung ein entsprechendes Verlangen an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, richtet. In der Regel erfolgt dies mit einem USB-Stick.
Jede/r, deren/dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern. Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.
Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 22.04.2026 schriftlich oder – nach vorheriger Terminabsprache während der Öffnungszeiten – zur Niederschrift bei der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht (Zimmer 231, Tel. 04405 916-2310) oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.
Vor dem 09.03.2026 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt von Einwendungen nicht versendet.
Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).
Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.
(2) Die Anhörungsbehörde kann auf eine Erörterung der Äußerungen verzichten (§ 43a Nr. 3 Satz 1 EnWG). In den Fällen des § 43a Nr. 3 Satz 2 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).
In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.
(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) erfolgt ausschließlich an den Vorhabenträger. Im Übrigen wird der Planfeststellungsbeschluss öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird (§ 43b Abs. 1 Nr. 3 S. 1 u. 2 EnWG).
III.
Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf den Link „Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren“ auf der o. g. Internetseite verwiesen. Diesem Link sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DSGVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.
Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf der Interseite der https://edewecht.de/ eingesehen werden.
Edewecht, 27.02.2026
Die Bürgermeisterin
Petra Knetemann