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Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen,
Planfeststellungsabschnitt 2: Mast 46 Höhe Kayhauserfeld/Düwelshoopsmoor – Mast
111 Höhe Letherfeld/Beverbruch

 G E M E I N S A M E   B E K A N N T M A C H U N G

Planfeststellungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen,
Planfeststellungsabschnitt 2: Mast 46 Höhe Kayhauserfeld/Düwelshoopsmoor – Mast
111 Höhe Letherfeld/Beverbruch

I.

Die TenneT TSO GmbH hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt.

Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes
über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Wiefelstede, Rastede, Bad Zwischenahn, Edewecht (alle Landkreis Ammerland), Varel Land (Landkreis Friesland), Altenoythe, Bösel, Garrel (alle Landkreis Cloppenburg), Wardenburg, Großenkneten (alle Landkreis Oldenburg) und Neuemoor (Landkreis Leer) beansprucht.

Die vorliegende Planung umfasst das Projekt Conneforde – Cloppenburg – Merzen (CCM), welches zwei Maßnahmen beinhaltet:
Den Ersatz der bestehenden 220-kV-Freileitung zwischen Conneforde und Cloppenburg durch eine 380-kV-Leitung (Maßnahme 51a) und Neubau einer 380-kV-Leitung zwischen Cloppenburg und Merzen (Maßnahme 51b). Die Landkreisgrenze zwischen Cloppenburg und Osnabrück ist hierbei auch die Grenze der Zuständigkeit der TenneT TSO GmbH, im Landkreis Osnabrück ist der Übertragungsnetzbetreiber Amprion zuständig.

Das Projekt CCM schließt die „Lücke“ im Übertragungsnetz (Höchstspannungsnetz: 380-kV und 220-kV Spannungsebene) zwischen dem Umspannwerk (UW) Conneforde und dem neu zu errichtenden UW in Merzen. Der Lückenschluss dient der

  • Steigerung der Kapazität im Übertragungsnetz und der Entlastung bestehender Höchstspannungsleitungen insbesondere in Nord-Süd-Richtung,
  • der Verknüpfung des Verteilnetzes (Hochspannungsebene, i.d.R. 110-kV Spannungsebene) mit dem Übertragungsnetz und
  • dem Anschluss des Offshore-Netzanschlusssystems NOR-7-1 (BorWin5) am UW Garrel Ost.

Die Gesamtlänge des Projektes CCM beträgt ca. 125 km, darunter fallen ca. 98 km auf die Regelzone der TenneT TSO GmbH als Vorhabenträgerin. Diese 98 km teilen sich auf ca. 79 km für Maßnahme 51a und ca. 19 km für Maßnahme 51b (bis zur Regelzonengrenze) auf.

Die Vorhabenträgerin hat das Projekt CCM innerhalb ihrer Regelzone in sechs Planfeststellungsabschnitte unterteilt.

Gegenstand dieses Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt 2.

Der Abschnitt 2 beginnt südlich des Mastes 46 und östlich der Ortslage Kayhausen und endet nördlich des Mastes 111 Höhe Letherfeld nördlich der Ortslage Beverbruch.

Dieser Abschnitt beinhaltet den Neubau der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen (LH-14-324) als Freileitung mit Masten in Stahlgitterbauweise. Weiterer Bestandteil ist der Rückbau der 220-kV-Bestandsleitung (LH-14-206) vom Mast 53 östlich der Ortslage Kayhauserfeld bis zum Mast 125 südlich der Ortslage Beverbruch. Weitere Inhalte sind die Provisorien für die 220-kV und 110-kV-Bestandsleitungen – zu errichten in den Kreuzungsbereichen 380-kV-Neubau mit der Bestandsleitung – sowie die außerhalb des Trassenbereichs liegenden Kompensationsflächen.

Die Neubauleitung verläuft aus Richtung der Bundesautobahn 28 kommend in südwestlicher Richtung auf die Woldlinie zu. Ab dem Neubaumast 53 knickt die Neubauleitung nach Süden in Richtung Kleefeld ab. Vom Neubaumast 57 aus verläuft die Neubauleitung in östliche Richtung nahezu parallel nördlich zum Portsloger Damm. Ab dem Neubaumast 58 bis zum Neubaumast 68 ist der Leitungsverlauf konsequent in südlicher Richtung. Von dort aus schwenkt die Neubauleitung südöstliche Richtung ab bis zum Neubaumast 72. Dabei quert sie die 220-kV-Bestandsleitung Conneforde – Cloppenburg der TenneT (LH-14-206). Vom Neubaumast
72 aus schwenkt die Neubauleitung wiederum nach Osten, knickt im Bereich Mosleshöhe nach Süden ab und quert zwischen den neu zu errichtenden Masten 73 und 74 die Bundesstraße 401. Anschließend verläuft sie zwischen den neu zu errichtenden Masten 75 bis 78 wieder in südwestlicher Richtung. Ab dem Neubaumast 78 bis zum Neubaumast 111 orientiert sich die Neubauleitung weitestgehend an der 220kV-Bestandsleitung (LH-14-206), wobei sie diese mehrfach quert.

Der Planfeststellungsabschnitt 2 endet am neu zu errichtenden Mast 111.

Der vorliegende Plan enthält:

  • Erläuterungsbericht und Anhänge (Allgemeinverständliche Zusammenfassung, Variantenvergleich, Engstellensteckbrief, Grundsätze Bodenschutz, Kurzbewertung Vollwandmasten, Landesplanerische Feststellung),
  • Übersichtspläne Neu- und Rückbau sowie zur Kompensation, Übersichtsplan zu den
    Schutzgebieten, Übersichtsplan zum Schutzgut Mensch,
  • Wegenutzungskonzept mit Tabellen und Erläuterung sowie Plänen,
  • Mastprinzipzeichnungen,
  • Lage- und Grunderwerbspläne zum Neu- und Rückbau sowie zur Kompensation,
  • Längenprofile zum Neubau,
  • Regelfundamente,
  • Bauwerksverzeichnis und Mastlisten zum Neu- und Rückbau,
  • Immissionsbericht einschließlich Musterberechnungen Donaumast, Liste der Immissions- und Minimierungsorte sowie Herstellerzertifikat,
  • Umweltstudie (UVP-Bericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP)) mit Karten zu
    den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Landschaft, kulturelles Erbe und
    sonstige Sachgüter, Luft und Klima sowie Konfliktplan, einschließlich Maßnahmenblättern zum LBP inklusive Karten,
  • Kartierberichte und Karten (Biotope, Brutvögel, Gastvögel, Fledermäuse, Amphibien,
    Reptilien, Libellen),
  • Forstfachliches Gutachten,
  • Kreuzungsverzeichnis zum Neu- und Rückbau,
  • Grunderwerbsverzeichnis zum Neu- und Rückbau sowie zur Kompensation,
  • Natura 2000 Vorprüfung
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
  • Antrag auf Ausnahme bzw. Befreiung von Verboten,
  • Wasserhaltungskonzept und Baugrundvoruntersuchung,
  • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie,
  • Zielabweichungsbescheid Kayhauserfeld – Habern.
Mit dem Vorhaben ist die erlaubnispflichtige Benutzung von Gewässern (Einleitungen und temporäre Grundwasserentnahme) verbunden. Über deren Gestattung entscheidet die Planfeststellungsbehörde im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsbeschluss oder durch gesonderten Bescheid.

II.

(1) Der Plan liegt in der Zeit vom

05.05.2022 bis zum 07.06.2022 (einschließlich)

unter dem Titel „380-kV-Leitung CCM PFA 2 Mast 46 – Mast 111“ auf der Internetseite der NLStBV
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview zur allgemeinen Einsicht aus. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in elektronischer Form.

Daneben kann der Plan nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG als zusätzliches Informationsangebot bei den folgenden Gemeinden eingesehen werden:

Gemeinde Bad Zwischenahn, Planungs- und Umweltamt, Raum 2.13, Am Brink 9 in 26160 Bad Zwischenahn, während der Dienststunden, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags bis mittwochs von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Die Einsichtnahme ist während der o. g. Dienststunden ohne vorherige Terminabstimmung und ohne Anmeldung möglich. Die Hinweise am Eingang zu den derzeitigen Hygienebestimmungen sind einzuhalten.
Sollte aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) das Rathaus der Gemeinde Bad Zwischenahn für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sein, kann die Einsicht für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie kann telefonisch unter der Nummer 04403-604610 oder unter der E-Mail-Adresse ahlers@bad-zwischenahn.de vereinbart werden. Sollte das Rathaus während des v.g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gemeinde Edewecht, Sachgebiet Bauverwaltung, Raum Z 231, Rathausstraße 7 in 26188 Edewecht, während der Dienststunden, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie montags, dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne Anmeldung möglich. Die Hinweise am Eingang zu den derzeitigen Hygienebestimmungen sind einzuhalten.
Sollte aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) das Rathaus der Gemeinde Edewecht für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sein, kann die Einsicht für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Sie kann telefonisch unter der Nummer 04405-9162310 oder unter der E-Mailadresse knorr@edewecht.de vereinbart werden. Sollte das Rathaus während des v.g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gemeinde Garrel, Bauamt, Raum 3.12, Hauptstraße 15 in 49681 Garrel, während der Dienststunden, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne Anmeldung möglich. Die Hinweise am Eingang zu den derzeitigen Hygienebestimmungen sind einzuhalten.
Sollte aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) das Rathaus der Gemeinde Garrel für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sein, kann die Einsicht für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie kann telefonisch unter den Nummern 04474/899-18 und 04474/899-20 oder unter der E-MailAdresse fuhler@garrel.de vereinbart werden. Sollte das Rathaus während des v.g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gemeinde Großenkneten, Raum 204, Markt 1 in 26197 Großenkneten, während der Dienststunden, montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie montags von 14:00 Uhr bis 16 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne Anmeldung möglich. Die Hinweise am Eingang zu den derzeitigen Hygienebestimmungen sind einzuhalten.
Sollte aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) das Rathaus der Gemeinde Großenkneten für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sein, kann die Einsicht für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen. Sie kann telefonisch unter der Nummer 04435/600163 oder unter der E-Mail-Adresse sebastian.wedermann@grossenkneten.de vereinbart werden. Sollte das Rathaus während des v.g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gemeinde Rastede, Gemeindeentwicklung, Tiefbau und Verkehr, Raum 207, Sophienstraße 27 in 26180 Rastede, während der Dienststunden, montags bis mittwochs und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr, donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie jeden 2. und 4. Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Die Einsichtnahme ist ohne vorherige Terminabstimmung und ohne Anmeldung möglich. Die Hinweise am Eingang zu den derzeitigen Hygienebestimmungen sind einzuhalten.
Sollte aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) das Rathaus der Gemeinde Rastede für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sein, kann die Einsicht für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Sie kann telefonisch unter der Nummer 04402-920110 oder unter der E-Mail-Adresse henkel@rastede.de vereinbart werden. Sollte das Rathaus während des v.g. Zeitraums wieder
geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Gemeinde Wardenburg, Bauamt, Raum 2-20, Friedrichstraße 16 in 26203 Wardenburg, während der Dienststunden, montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung.
Die Einsichtnahme ist voraussichtlich nur nach vorherige Terminabstimmung unter der Telefonnummer 04407-73165 oder unter der E-Mail-Adresse sarah-christin.mueller@wardenburg.de möglich. Die Hinweise am Eingang zu den derzeitigen Hygienebestimmungen sind einzuhalten.
Sollte aufgrund der allgemeinen Pandemielage (Coronavirus SARS-CoV-2 / COVID-19) das Rathaus der Gemeinde Wardenburg für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sein, kann die Einsicht für die Zeit der Schließung nur nach vorheriger Terminabsprache erfolgen.
Sie kann telefonisch unter der Nummer 04407-73165 oder unter der E-Mail-Adresse sarahchristin.mueller@wardenburg.de vereinbart werden. Sollte das Rathaus während des v.g. Zeitraums wieder geöffnet werden, liegen die Unterlagen am genannten Ort während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zudem ist der Plan auch auf der Internetseite des zentralen UVP-Portals des Landes Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de unter dem Titel „380-kV-Leitung CCM PFA 2 Mast 46 – Mast 111“ auch über den Auslegungszeitraum hinaus zugänglich.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich zu der Planung äußern.
Die Äußerung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Anerkannte Vereinigungen nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erhalten durch die öffentliche Planauslegung Gelegenheit zur Einsicht in die dem Plan zu Grunde liegenden (einschlägigen) Sachverständigengutachten; sie können Stellungnahmen zu dem Plan abgeben, soweit sie durch das Vorhaben in ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich berührt werden.

Die Äußerungen (Einwendungen und/oder Stellungnahmen) sind bis einschließlich zum 07.07.2022 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Bad Zwischenahn, Planungs- und Umweltamt, Raum 2.13, Am Brink 9 in 26160 Bad Zwischenahn, bei der Gemeinde Edewecht, Sachgebiet Bauverwaltung, Raum Z 231, Rathausstraße 7 in 26188 Edewecht, bei der Gemeinde Garrel, Bauamt, Raum 3.12, Hauptstraße 15 in 49681 Garrel, bei der Gemeinde Großenkneten, Raum 204, Markt 1 in 26197 Großenkneten, bei der Gemeinde Rastede, Gemeindeentwicklung, Tiefbau und Verkehr, Raum 207, Sophienstraße 27 in 26180 Rastede, bei der Gemeinde Wardenburg, Bauamt, Raum 2-20, Friedrichstraße 16 in 26203 Wardenburg oder der NLStBV, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover einzureichen.

Vor dem 05.05.2022 eingehende Äußerungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Einwendungen müssen eigenhändig unterschrieben sein. Eine E-Mail erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nicht. Eingangsbestätigungen werden nach Erhalt Ihrer Einwendung nicht versendet.

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für dieses Planfeststellungsverfahren alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG).

Anträge, die sich auf die Benutzung von Gewässern richten und sich mit einer der für die Durchführung des Vorhabens beantragten Gewässerbenutzungen ausschließen, werden nach Ablauf der vorgenannten, für Einwendungen bestimmten Frist nicht berücksichtigt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Satz 2 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG)).

Einwendungen wegen nachteiliger Einwirkungen der mit dem Vorhaben verbundenen Gewässerbenutzungen auf Rechte Dritter können später nur geltend gemacht werden, soweit der Betroffene nachteilige Wirkungen bis zum Ablauf der vorgenannten Frist nicht voraussehen konnte (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 14 Abs. 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)).

Vertragliche Ansprüche werden durch eine Bewilligung zur Gewässerbenutzung nicht ausgeschlossen (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 lit. c NWG in Verbindung mit § 16 Abs. 3 WHG).

Bei Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin/ Vertreter anzugeben. Es darf nur eine einzige Unterzeichnerin/ ein einziger Unterzeichner als Vertreterin/ Vertreter für die jeweiligen Unterschriftslisten bzw. gleich lautenden Äußerungen genannt werden. Vertreterin/ Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Äußerungen gemäß § 17 Abs. 2 VwVfG unberücksichtigt bleiben.

(2) In den Fällen des § 43a Nr. 3 EnWG findet ein Erörterungstermin nicht statt. Findet ein Erörterungstermin statt, wird er ortsüblich bekannt gemacht werden. Ferner werden diejenigen, die sich geäußert haben, bzw. bei gleichförmigen Eingaben die Vertreterin/ der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG).
In dem Termin kann bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden.

(3) Durch Einsichtnahme in den Plan, Einreichen von Äußerungen, Teilnahme am Erörterungstermin/Online-Konsultation oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

(4) Über die Zulässigkeit des Vorhabens sowie die Äußerungen entscheidet nach Abschluss des Anhörungsverfahrens die NLStBV (Planfeststellungsbehörde). Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an diejenigen, die sich geäußert haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind (§ 74 Abs. 5 Satz 1 VwVfG).

III.

Vom Beginn der Auslegung des Planes an tritt die Veränderungssperre nach § 44a EnWG in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Vorhabenträger ein Vorkaufsrecht an den von dem Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
Nach § 43a Nr. 2 EnWG sind die Einwendungen und Stellungnahmen der Vorhabenträgerin und den von ihm Beauftragten zur Verfügung zu stellen, um eine Erwiderung zu ermöglichen.
Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind.
Hinsichtlich der Informationen nach Art. 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird auf das bei Auslegung des Plans vorangestellte Merkblatt zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren verwiesen. Diesem Merkblatt sind die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten, ihre Speicherdauer sowie Informationen über die Betroffenenrechte nach der DS-GVO im Planfeststellungsverfahren zu entnehmen.

Der Text dieser Bekanntmachung kann auf der Internetseite der NLStBV (https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview) und auch auf den Internetseiten der Gemeinde Bad Zwischenahn (https://www.bad-zwischenahn.de), der Gemeinde Edewecht (https://www.edewecht.de), der Gemeinde Garrel (https://www.garrel.de/verwaltung-politik/bekanntmachungen/allgemein), der Gemeinde Großenkneten (https://www.grossenkneten.de), der Gemeinde Rastede (https://www.rastede.de) und der Gemeinde Wardenburg (https://www.wardenburg.de) eingesehen werden.

Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit im Verbund veröffentlicht.

NLStBV 20.04.2022, Im Auftrag gez. Biewald 
Gemeinde Edewecht19.04.2022, gez. P. Knetemann
Gemeinde Garrel 14.04.2022, gez. Thomas Höffmann 
Gemeinde Rastede 14.04.2022, In Vertretung gez. Henkel
Gemeinde Wardenburg 19.04.2022, gez. C. Reents

Rathaus vom 16. bis 19. Oktober eingeschränkt erreichbar

Aufgrund von internen Fortbildungen sind die Sachgebiete Ordnung & Asyl sowie Soziales vom 16. bis 18. Oktober 2023 nicht zu erreichen.

Am 19. Oktober 2023 nimmt das Bürgerbüro & Standesamt ebenfalls an einer Fortbildung teil, sodass die Eingangstür des Rathauses an diesem Tag (Do, 19.10.2023) geschlossen bleibt.

Weitere Informationen zur eingeschränkten Erreichbarkeit des Rathauses erhalten Sie hier.