Wahlhelferinnen und Wahlhelferinnen gesucht

Die nächsten Wahlen finden am 12. und 26.September 2021 statt.

Wir freuen uns bei jeder Wahl auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Sie können sich bereits heute für diese Aufgabe zum Einsatz bei

  • den Kommunalwahlen (12. September 2021),
  • der Bundestagswahl (26. September 2021) und/oder
  • einer eventuell stattfindenden Stichwahl vormerken lassen bzw. Ihr Interesse am Wahlhelfereinsatz bekunden.

Voraussetzung für den ehrenamtlichen Einsatz sind folgende Kriterien:

Kommunalwahl

  • Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
  • Sie besitzen die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Edewecht und
  • sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Bundestagswahl

  • Sie haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet,
  • sind Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes,
  • wohnen seit mindestens 3 Monaten in Deutschland und
  • sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.

Stichwahl

  • Sie haben am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet,
  • Sie besitzen die deutsche oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Sie wohnen seit mindestens 3 Monaten in Edewecht und
  • sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen

Sie erfüllen die genannten Voraussetzungen? Dann freuen wir uns auf Ihre Meldung, dass Sie uns als Wahlhelferin / Wahlhelfer bei der Durchführung der oben genannten Wahlen unterstützen möchten.

Für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Wahlhelfer wird am Wahltag ein Erfrischungsgeld von 30 Euro in bar ausgezahlt.