Steuer- und Gebührensätze laut Satzungen der Gemeinde Edewecht

Realsteuern

  • Gewerbesteuer 360 v. H.
  • Grundsteuer A 335 v. H.
  • Grundsteuer B 335 v. H.

Hundesteuer

  • für den 1. Hund 42,00 Euro
  • für den 2. Hund 78,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund 102,00 Euro
  • für jeden gefährlichen Hund 336,00 Euro

Spielgerätesteuer

  • Spielgerätesteuer mit Gewinnmöglichkeit 22 % des Einspielergebnisses
  • Bei allen anderen Spielgeräten für jeden angefangenen Kalendermonat und für jedes Gerät
  • 1. bei Geräten
  • a) in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen i. S. v. § 33 i GewO 50,00 Euro
  • b) an anderen Aufstellorten 20,00 Euro
  • 2. an allen Aufstellorten abweichend von Nr. 1
  • a) bei Spielgeräten, mit denen Gewalttätigkeit gegen Menschen und Tiere dargestellt wird oder die eine Verherrlichung des Krieges oder die Würde des Menschen verletzende Darstellung zum Gegenstand haben
  • b) bei Musikautomaten 10,00 Euro
  • c) bei PC-Bildschirmplätzen 10,00 Euro

Abwassergebühren

  • je m³ Abwassermenge 1,82 Euro
  • Fäkalschlammentsorgung
  • Gebühr je Entsorgungsfall 10,00 Euro
  • für die ersten 3 m³ zu entsorgender Menge 98,00 Euro
  • für jeden weiteren m³ zu entsorgender Menge 62,00 Euro
  • Gebühr je Arbeitsstunde 95,00 Euro
  • Abwasserabgabe
  • je Einwohner 17,90 Euro
  • Straßenreinigung
  • je lfdm. Straßenfront 1,25 Euro