Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.
Als Wahltermin für die Bundestagswahl in Deutschland hat der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den Sonntag, 23.02.2025 bestimmt.
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
- nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Weitere Informationen finden sich auf der Website der Bundeswahlleiterin unter diesem Link:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html
Deutsche im Ausland:
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Weitere Informationen finden sich auf der Website der Bundeswahlleiterin unter diesem Link:
https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
Informationen zu Möglichkeiten der Briefwahl folgen ab Ende Januar.
Wichtiger Hinweis zur Briefwahl:
Aufgrund des vorgezogenen Neuwahltermins wurde die Frist für die Parteien verlängert, ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu benennen. Der Stimmzettel kann dadurch erst Ende Januar 2025 erstellt werden. Die Frist für den Versand der Briefwahlunterlagen verkürzt sich deutlich. Wählen Sie am Besten am Wahltag im Wahllokal. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie vom 01. bis zum 14.02.2025 über den QR-Code oben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder unter www.edewecht.de einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen online beantragen. Denken Sie bitte an die notwendigen Postlaufzeiten. Kümmern Sie sich bitte zeitnah in dem genannten Zeitraum um die Beantragung, wir werden die Unterlagen dann umgehend auf den Weg bringen. Das Risiko, dass Wahlbriefe nicht rechtzeitig zugestellt werden, tragen Sie. Vom 07. bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, können Sie einen Wahlschein / Briefwahlunterlagen im Wahlbüro, Rathausstraße 7, beantragen und dort direkt wählen. Wenn für eine andere Person ein Wahlschein / Briefwahlunterlagen beantragt wird, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorliegen. Nutzen Sie hierzu den schriftlichen Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Briefwahlunterlagen können bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, beantragt werden, danach gemäß § 27 (4) Bundeswahlordnung nur noch in sehr speziellen Ausnahmefällen. Sind beantragte Briefwahlunterlagen bis zum 21.02.2025 nicht angekommen, können diese bis zum 22.02.2025, 12:00 Uhr, im Wahlbüro noch neu ausgestellt werden – am Wahlsonntag nicht mehr.