Kommunalwahl am 12. September 2021
Über den unteren Button gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Gemeinde Edewecht.
Wahlen sind eine wesentliche Grundlage einer demokratischen Gesellschaft. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt oder indirekt Einfluss aus, vertritt seine eigenen Interessen und entscheidet über die Zusammensetzung der jeweiligen Volksvertretungen.
In regelmäßigen Abständen finden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag und zu den kommunalen Vertretungen statt. Auch die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten der Landkreise und Gemeinden werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Für jede dieser Wahlen gilt ein eigenes Wahlrecht, das heißt die Wahlen werden nach verschiedenen Wahlverfahren und Wahlsystemen durchgeführt.
Die Kommunal- und Direktwahlen (Wahl des Kreistages, Wahl der Landrätin/des Landrates, Wahl des Gemeinderates, Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters) finden alle fünf Jahre statt.
Wahl des Gemeinderates/Kreistages
Die aktuelle Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Ammerland und des Gemeinderates der Gemeinde Edewecht hat am 1. November 2016 begonnen und endet am 31. Oktober 2021.
Die Vertreterinnen und Vertreter werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen. Diese Stimmen können auf die unterschiedlichen Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise auf Gesamtlisten verteilt werden. Es können aber auch bis zu drei Stimmen derselben Bewerberin oder demselben Bewerber oder derselben Gesamtliste gegeben werden.
Unten kann vorab den Musterstimmzettel für die Wahl des Edewechter Gemeinderates eingesehen werden.
Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Landrätin/des Landrates
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister und die Landrätin/der Landrat wird alle fünf Jahre direkt von den Wahlberechtigten der Gemeinde/des Landkreises per Mehrheitswahl gewählt. Die aktuelle Wahlperiode endet am 31. Oktober 2021.
Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ist das nicht der Fall, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Diese mögliche Stichwahl wird am 26. September, also zeitgleich mit der Bundestagswahl, durchgeführt.
Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Erhält die vorgeschlagene Person nicht die nach Satz 1 erforderlichen Stimmen, so wird eine neue Direktwahl durchgeführt. Der Wahlausschuss stellt fest, ob die Person gewählt ist oder ob eine neue Direktwahl durchzuführen ist.
Unten kann vorab den Musterstimmzettel für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters eingesehen werden.
Wer darf wählen?
Am Wahltag darf nur wählen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt (so genanntes aktives Wahlrecht):
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Wohnsitz seit mindestens drei Monaten (Stichtag: 12. Juni 2021) in der Kommune
- kein Ausschluss vom Wahlrecht durch richterliche Entscheidung
- Eintragung im Wählerverzeichnis oder im Besitz eines Wahlscheines.
Das Wählerverzeichnis wird von der Gemeinde geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in der Gemeinde Edewecht (rechtzeitig) anzumelden!
Wo wird gewählt?
Die Gemeinde Edewecht bildet einen Wahlbereich und ist in 27 Wahlbezirke eingeteilt.
Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlbezirk und Wahlraum Sie Ihr Wahlrecht ausüben können. Wer verhindert ist, den Wahlraum aufzusuchen, oder ohne Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen.
Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist in der Zeit vom 06.08.2021 bis 08.09.2021 um 23:00 Uhr möglich.
Die Briefwahl vor Ort (im Rathaus) ist in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 12:00 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 14:00 und 17:00 Uhr möglich.
Amtliche Bekanntmachungen
- Wahlbekanntmachung gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO)
148 kb
- Wahlbekanntmachung gemäß § 8 Abs. 2 und § 10 Abs. 3 NKWO
149 kb
- Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses
80 kb
- Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeindewahlausschusses
71 kb
- Bekanntmachung über zugelassene Wahlvorschläge
71 kb
- Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen
152 kb
- Wahlbekanntmachung gemäß § 41 NKWO
66 kb
- Bekanntmachung Briefwahlvorstände
1 MB
- Bekanntmachung Ergebnisse der Kommunalwahl
68 kb