Kommunalwahl am 13. September 2026

Wahlen sind eine wesentliche Grundlage einer demokratischen Gesellschaft. Wer wählt, wirkt am politischen Entscheidungsprozess mit, übt direkt oder indirekt Einfluss aus, vertritt seine eigenen Interessen und entscheidet über die Zusammensetzung der jeweiligen Volksvertretungen.

In regelmäßigen Abständen finden Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zum Niedersächsischen Landtag und zu den kommunalen Vertretungen statt. Auch die Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten der Landkreise und Gemeinden werden direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Für jede dieser Wahlen gilt ein eigenes Wahlrecht, das heißt die Wahlen werden nach verschiedenen Wahlverfahren und Wahlsystemen durchgeführt.

Die Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages und des Gemeinderates) finden alle fünf Jahre statt. Die Wahl der Landrätin/des Landrates sowie der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters findet künftig alle 8 Jahre statt. 

Wahl des Gemeinderates/Kreistages

Die aktuelle Wahlperiode des Kreistages des Landkreises Ammerland und des Gemeinderates der Gemeinde Edewecht hat am 1. November 2021 begonnen und endet am 31. Oktober 2026.

Die Vertreterinnen und Vertreter werden in einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Jede wahlberechtigte Person hat drei Stimmen. Diese Stimmen können auf die unterschiedlichen Bewerberinnen und Bewerber beziehungsweise auf Gesamtlisten verteilt werden. Es können aber auch bis zu drei Stimmen derselben Bewerberin oder demselben Bewerber oder derselben Gesamtliste gegeben werden. 

Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Landrätin/des Landrates

Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister und die Landrätin/der Landrat wurde für fünf Jahre direkt von den Wahlberechtigten der Gemeinde/des Landkreises per Mehrheitswahl gewählt. Die aktuelle Wahlperiode endet am 31. Oktober 2026.
Ab der neuen Wahlperiode werden die Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeister/in, Landrat/Landrätin) für eine Amtszeit von 8 Jahren gewählt. 

Jede wahlberechtigte Person hat nur eine Stimme. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Ist das nicht der Fall, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Personen, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben. Diese mögliche Stichwahl wird am 27. September 2026 durchgeführt.

Gibt es nur einen zugelassenen Wahlvorschlag, so ist die vorgeschlagene Person gewählt, wenn sie mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhalten hat. Erhält die vorgeschlagene Person nicht die nach Satz 1 erforderlichen Stimmen, so wird eine neue Direktwahl durchgeführt. Der Wahlausschuss stellt fest, ob die Person gewählt ist oder ob eine neue Direktwahl durchzuführen ist.

Wer darf wählen?

Am Wahltag darf nur wählen, wer folgende Voraussetzungen erfüllt (so genanntes aktives Wahlrecht):

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Wohnsitz seit mindestens drei Monaten in der Kommune
  • kein Ausschluss vom Wahlrecht durch richterliche Entscheidung
  • Eintragung im Wählerverzeichnis oder im Besitz eines Wahlscheines.

Das Wählerverzeichnis wird von der Gemeinde geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern Sie nicht vergessen haben, sich in der Gemeinde Edewecht (rechtzeitig) anzumelden!

Wo wird gewählt?

Die Gemeinde Edewecht bildet einen Wahlbereich und ist in 27 Wahlbezirke eingeteilt.

Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält automatisch eine Wahlbenachrichtigung. Auf ihr ist angegeben, in welchem Wahlbezirk und Wahlraum Sie Ihr Wahlrecht ausüben können. Wer verhindert ist, den Wahlraum aufzusuchen, oder ohne Verschulden nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann einen Wahlschein beantragen und von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. 

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber

Sollten Sie für die Kommunalwahl als Einzelbewerberin/Einzelbewerber, Wählergruppe oder Partei kandidieren wollen und/oder sich als Bürgermeisterin/Bürgermeister aufstellen lassen wollen, stellen wir Ihnen gerne die entsprechenden Wahlvordrucke zusammen. Die Landeswahlleitung hat hierzu ebenfalls einen entsprechenden Leitfaden für Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen erstellt. Weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Kommunalwahl finden Sie auf der Homepage der Niedersächsischen Landeswahlleitung.

Der Wahlvorschlag als Einzelbewerber/Einzelbewerberin oder die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen für die Wahl des Gemeinderates sollten möglichst frühzeitig, spätestens jedoch bis zum 20. Juli 2026, 18:00 Uhr bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist des Wahlvorschlags von Parteien oder Wählergruppen sowie als Einzelbewerberin/Einzelbewerber für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters endet am 6. Juli 2026, 18:00 Uhr. Die entsprechenden Unterlagen sind ebenfalls bei der Gemeindewahlleitung der Gemeinde Edewecht, Rathausstraße 7, 26188 Edewecht einzureichen.

Kontaktdaten:

Gemeindewahlleiter
Nico Pannemann
Telefon: 04405 916-2370
E-Mail: pannemann@edewecht.de

Stellv. Gemeindewahlleiterin
Petra Bohlen
Telefon: 04405 916-2050
E-Mail: bohlen@edewecht.de

Briefwahl/Wahlhelfende:
Sarah Kruse/Joana Remmers
Telefon: 04405 916-1090 / -1141
E-Mail: wahlen@edewecht.de

Über den unteren Button gelangen Sie zu den Wahlergebnissen der Gemeinde Edewecht aus der Kommunalwahl 2021.