Was erledige ich wo?

Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.

Virtueller Rundgang

Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!

Bezeichnung:
Beratung für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Anliegen oder eine Beschwerde bezüglich ihrer gesundheitlichen Versorgung haben, können Sie diese an den/die Landespatientenschutzbeauftragte/n richten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten, welches innerhalb des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als zentrale Anlaufstelle für Angelegenheiten von Patientinnen, Patienten sowie deren Angehörigen etabliert wurde, bieten nach Erhalt Ihres Anliegens eine maßgeschneiderte Beratung für die betroffenen Personen an.

Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde können Sie auch anonym postalisch beim Büro der/des Landespatientenschutzbeauftragten einreichen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch. 

Teaser

Das Patientenanliegen bietet allen Bürgern Niedersachsens die Möglichkeit, Anliegen und Beschwerden zur gesundheitlichen Versorgung in Niedersachsen vorzutragen.

Verfahrensablauf

Sie übersenden Ihr Anliegen. Nach Entgegennahme Ihres Anliegens wird der Inhalt geprüft und Sie erhalten anschließend eine individuelle Antwort. Je nach Art des Anliegens wird Ihnen eine Beratung angeboten. Falls Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen stellen, wird zudem der Nachweis einer Stellvertretung geprüft.

Voraussetzungen

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ihr oder sein Anliegen vortragen. Wenn Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen einreichen wollen, dann ist in der weiteren Bearbeitung eine Vollmacht oder eine Genehmigung oder Erlaubnis der betroffenen Person notwendig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ggf. Nachweis der Bevollmächtigung inklusive Kopie des Personalausweises

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Bemerkungen

Die Mitarbeitenden des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch.

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben am

07.02.2024
Aktuell gewählt: Edewecht (2618..)