Was erledige ich wo?
Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.
Virtueller Rundgang
Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!
Bezeichnung:
Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 BOStB)
- ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
- ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
- ggf. sonstige Nachweise (z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm)
Welche Gebühren fallen an?
200,00 €
Fachlich freigegeben durch
Steuerberaterkammer Niedersachsen
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