Was erledige ich wo?

Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.

Virtueller Rundgang

Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!

Bezeichnung:
Behinderung Beratung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung, zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der Ausstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Aktuell gewählt: Edewecht (2618..)