Was erledige ich wo?
Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.
Virtueller Rundgang
Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!
Leistungsbeschreibung
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin/des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Der Wohngeldbescheid kann gemäß § 28 Wohngeldgesetz (WoGG) unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle aufgehoben werden oder wird kraft Gesetz unwirksam.
Bei erheblicher Änderung der Wohn- und Einkommenssituation der Wohngeldempfängerin beziehungsweise des Wohngeldempfängers ist die zuständige Stelle berechtigt, den Wohngeldbescheid aufzuheben und Rückzahlungen einzufordern.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Voraussetzungen
- erhebliche Einkommenerhöhung oder erhebliche Verringung der Miete/Belastung,
- Aufgabe/Kündigung des Wohnraums durch den Wohngeldempfänger/die Wohngeldempfängerin oder den zu berücksichtigenden Personen,
- Zweckwidrige Verwendung des Wohngelds, d.h. das Wohngeld wird vollständig oder überwiegend nicht zur Bezahlung der Miete oder zur Aufbringung der Belastung verwendet,
- Beantragung oder Empfang von Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) eines oder mehrerer Haushaltsmitglieder.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Es werden Unterlagen benötigt, der Antragsteller wendet sich an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers/der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Änderungen der Wohn- und Einkommenssituation des Wohngeldempfängers beziehungsweise der Wohngeldempfängerin und weiterer zu berücksichtigender Personen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung