Was erledige ich wo?

Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.

Virtueller Rundgang

Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!

Bezeichnung:
Genehmigung zur Einfuhr von Wirbeltieren aus Drittländern zu Versuchszwecken: Erteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer Wirbeltiere zur Verwendung als Versuchstiere oder zu den in §§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 10 Abs. 1 oder 10a Tierschutzgesetz (TierSchG) genannten Zwecken aus Drittländern einführen will, bedarf der Genehmigung der zuständigen Stelle.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 25,00 - 100,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Aktuell gewählt: Edewecht (2618..)