Was erledige ich wo?

Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.

Virtueller Rundgang

Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!

Bezeichnung:
Bohrungen nach Bundesberggesetz Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Bohrungen mit Bohrstrecken über 100 m sind der zuständigen Stelle nach § 127 Bundesberggesetz (BBergG) anzuzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Alle Bohrungen sind der zuständigen Stelle über die Bohranzeigen-Applikation im Internet anzuzeigen. Die für die Anzeige einer Bohrung benötigten Informationen werden in der vorgenannten Anwendung abgefragt.

Welche Gebühren fallen an?

Im Fall des Vorliegens einer Betriebsplanpflicht werden z. B. für die Prüfung des Betriebsplanes Gebühren nach der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) des Landes Niedersachsenfällig.

Welche Fristen muss ich beachten?

vor Beginn der Arbeiten

Anzeigefrist: 2 Wochen

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Beim Abteufen von Bohrungen sind auch die nachfolgend genannten Gesetze zu beachten.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Aktuell gewählt: Edewecht (2618..)