Was erledige ich wo?

Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.

Virtueller Rundgang

Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!

Bezeichnung:
Bürgertelefon zur Pflegeversicherung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten.

Über Einzelheiten zum PNG informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.

Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vermittelt

  • gesetzliche Grundlagen,
  • klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche,
  • nimmt Anregungen auf,
  • vermittelt Adressen und Ansprechpartner.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Bundesministerium für Gesundheit

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