Was erledige ich wo?

Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.

Virtueller Rundgang

Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!

Bezeichnung:
Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Voraussetzungen

  • Volljährigkeit beider Partner

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Edewecht

Welche Unterlagen vorzulegen sind, ist von vielen Faktoren abhängig, z.B. ob Sie in Edewecht geboren wurden, ledig, geschieden oder verwitwet sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, Kinder haben usw.

Um speziell auf die vorzulegenden Dokumente eingehen zu können, wird empfohlen, sich direkt mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen. Wegen der individuellen Voraussetzungen jedes Paares sind Anfragen per E-Mail nicht besonders geeignet.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: EUR 40,00

Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.

Gebühr: EUR 25,00

Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden

Gebühr: EUR 80,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Aktuell gewählt: Edewecht (2618..)