Was erledige ich wo?

Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.

Virtueller Rundgang

Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!

Bezeichnung:
Kennzeichnung von Lebensmitteln Informationserteilung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die seit dem 13.12.2014 geltende Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung -LMIV) stellt sicher, dass für Lebensmittelunternehmen EU-weit einheitliche und klare Vorgaben zur Kennzeichnung gelten und dass Verbraucherinnen/Verbraucher beim Lebensmittelkauf umfassend informiert werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Neuerungen sowie grundlegende Informationen zusammengestellt.

Was sollte ich noch wissen?

Diese Regelung gilt nicht für Tätigkeiten wie den gelegentlichen Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und den Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen (z. B. im Rahmen eines Kuchenbasars oder eines „jede/r bringt etwas mit“-Büffets), bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder bei Zusammenkünften auf lokaler Ebene (Straßen-, Schul- und Kirchenfeste). In diesen Fällen müssen die einzelnen Produkte nicht mit einer Allergenkennzeichnung versehen werden. Voraussetzung ist vielmehr eine gewerbliche/unternehmerische Tätigkeit.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Aktuell gewählt: Edewecht (2618..)