Was erledige ich wo?

Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.

Virtueller Rundgang

Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!

Bezeichnung:
Nachbetreuung nach Beendigung der Vollzeitpflege bei Pflegekindern beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Endet ein Pflegeverhältnis, kann für junge Volljährige eine Nachbetreuung bzw. Übergangsbetreuung stattfinden.

Vereinbarungen hierzu werden in der Hilfeplanung getroffen.

Wenn ein Pflegekind ein Pflegeverhältnis verlässt, spricht man von einem „Leaving-Care-Prozess“. Er wird von einer Fachkraft des Pflegekinderdienstes begleitet.

Ziele der Nachbetreuung sind z.B. die Verselbstständigung des Pflegekindes ab Erreichen der Volljährigkeit.

Die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes begleiten die Pflegekinder u.a. durch reflektierende Nachgespräche.

Die Beratung soll innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Beendigung der Hilfe in einer für die jungen Volljährigen verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen.

Teaser

Wenn eine Vollzeitpflege endet, kann das Pflegekind als junger Volljähriger noch weiter begleitet werden.

Verfahrensablauf

Die Nachbetreuung wird im Rahmen der Hilfeplanung zwischen Jugendamt, junger/jungem Volljährigen und ggf. dessen Personensorgeberechtigten vereinbart.

An wen muss ich mich wenden?

An das örtliche Jugenamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Aktuell gewählt: Edewecht (2618..)