Was erledige ich wo?
Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.
Virtueller Rundgang
Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!
Leistungsbeschreibung
Gartenabfälle können entweder in der Biotonne entsorgt oder bei der nächstgelegenen Annahmestelle für Gartenabfälle direkt angeliefert werden. Darüber hinaus ist auch eine Verwertung auf dem eigenen Grundstück insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren möglich. Die Verwertung auf dem eigenen Grundstück bedarf keiner Genehmigung.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Ast- und Strauchwerk wird im Landkreis Ammerland an drei vom Abfallwirtschaftsbetrieb festgesetzten Terminen im Jahr abgefahren. Die genauen Abfuhrtermine können dem Abfuhrkalender entnommen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle und Hildesheim, der Region Hannover sowie bei den kommunalen Anstalten des öffentlichen Rechts in Goslar, dem Heidekreis, Lüneburg, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren ergeben sich aus den Gebührensatzungen der zuständigen Stelle. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle oder informieren Sie sich auf deren Internetseite.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Die Abfuhr des Ast- und Strauchwerks erfolgt kostenlos.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Ammerland
Die genauen Abfuhrtermine für die Straßen können dem Abfuhrkalender entnommen werden.
Ast- und Strauchwerk muss rechtzeitig bis 6:30 Uhr am Abfuhrtag an die Straße gelegt werden (im öffentlichen Bereich, Grundstücksgrenze). Es erfolgt keine Abholung vom Privatgrundstück.
Sollte die Abfuhr an dem veröffentlichten Abfuhrtag nicht erfolgt sein, so ist der Abfallwirtschaftsbetrieb zeitnah am Folgetag zu informieren. Es erfolgt dann eine Nachabfuhr, vorausgesetzt das Ast- und Strauchwerk wurde vorschriftsgemäß bereitgelegt.
Meldungen, die später eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Rechtsgrundlage
Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der zuständigen Stelle
Was sollte ich noch wissen?
Die Verwertung von Gartenabfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. Gartenabfälle dürfen unter engen Voraussetzungen auch als pflanzliche Abfälle durch Verbrennung beseitigt werden
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz