Was erledige ich wo?
Besuchen Sie das Online Rathaus der Gemeinde Edewecht. Dort finden Sie eine Übersicht mit allen Dienstleistungen des Rathauses. Neben einer Beschreibung der jeweiligen Dienstleistung sind dort eine Aufstellung der benötigten Unterlagen, die Kosten oder gegebenenfalls die Online-Dienste zu finden.
Virtueller Rundgang
Hier können Sie sich in unserem Rathaus umsehen – und das in 360 Grad!
Leistungsbeschreibung
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer Abfallanfallstellen in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, müssen Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen an. Die Betriebsnummern erhalten Sie in Niedersachsen von dem Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.
Teaser
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Abfallanfallstellen müssen Sie die von der zuständigen Behörde erteilten Betriebsnummern angeben.
Verfahrensablauf
- Die Abfallerzeugernummer können Sie in Niedersachsen über den Online-Dienst beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Welche Gebühren fallen an?
Der Fixpreis richtet sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Die Erzeugernummer muss vor Beginn der Entsorgung erteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Die angegebene Bearbeitungsdauer kann abweichen, wenn die Unterlagen nicht vollständig vorliegen.
Bearbeitungsdauer: 7 Werktage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Fachlich freigegeben am
- [+] Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger
-
[-]
Geschäftslagen für Unternehmen
- [+] Unternehmensstart und Gewerbezulassung
- [+] Register und Kataster
- [+] Arbeitgeber sein
- [+] Steuern und Abgaben
- [+] Bauen und Immobilien
- [+] Finanzierung und Förderung
- [+] Auslandsgeschäft
- [+] Ausschreibungen und öffentliche Aufträge
- [+] Statistik- und Berichtspflichten
- [+] Forschung und Entwicklung
- [+] Logistik und Transport
- [+] Anlagen, Waren und Stoffe
- [+] Abfall und Umweltschutz
- [+] Verbraucherschutz, Compliance und Recht
- [+] Veranstaltungen
- [+] Geschäftsauflösung und Unternehmensübergang
- [+] Geschäftslagen